Geschrieben von Hekate100, 35. SSW am 18.07.2020, 23:35 Uhr |
Muss man die Vaterschaft und Sorgerecht anerkennen?
Ich habe mich aus guten Gründen entschieden dem KV nichts davon zu erzählen, dass ich immer noch schwanger bin. Wollte mich in dieser Zeit nicht streiten und auch genau überlegen, wie ich vorgehen werde.
Ich habe mich von einem Anwalt beraten lassen. Bis zur Geburt mache ich nichts. Als Alleinerziehende bekomme ich automatisch das Sorgerecht. Es gibt eine Negativbescheinigung, die besagt, dass man das alleinige Sorgerecht hat, die werde ich mir für den Papierkram wie Elterngeld usw. besorgen. Da keine Vaterschaftsanerkennung bis dahin vorliegen wird, ist der Vater auf dem Papier unbekannt. Ich war auch am überlegen, ihn gar nicht miteinzubeziehen, mich aber nach dem Gespräch mit meinem Anwalt dazu entschlossen es doch zu tun. Er soll die Verantwortung tragen. Nach der Geburt wird sich der Anwalt um die Vaterschaftsfeststellung (ist nötig für den Unterhalt) und den Unterhalt kümmern, ich werde mich auf mein Mädchen konzentrieren. Wenn der KV Umgangs- bzw. Sorgerecht einklagt, werde ich mit Hilfe meines Anwalts kämpfen. So der Plan...
- Muss man die Vaterschaft und Sorgerecht anerkennen? - WunschBaby20202020, 30. SSW 18.07.20, 21:21
- Re: Muss man die Vaterschaft und Sorgerecht anerkennen? - Mammi36 18.07.20, 21:26
- Re: Muss man die Vaterschaft und Sorgerecht anerkennen? - Überraschung2020 18.07.20, 21:28
- Re: Muss man die Vaterschaft und Sorgerecht anerkennen? - Hekate100, 35. SSW 18.07.20, 23:35
- Re: Muss man die Vaterschaft und Sorgerecht anerkennen? - Jay208, 33. SSW 27.07.20, 0:36
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