Geschrieben von Rehauge79 am 19.05.2010, 16:08 Uhr |
Mal reinschleich, vielleicht weiß von Euch jemand Bescheid????
Hallo,
vielleicht kann mir von Euch jemand weiterhelfen, da Ihr im letzten Jahr in dieser Situation gewesen seid??!!
EIne konkrete Aussage findet man ja echt nirgends. Soviel ich weiß, muss Weihnachtsgeld auch im Mutterschutz bezahlt werden oder? Aber wie ist das bei uns, weil ja im November schon bei vielen der Mutterschutz läuft und somit das Gehalt ja von Arbeitgeber und Krankenkassen bezahlt werden. Muss das Weihnachtsgeld dann extra ausgezahlt werden als Sonderleistung vom Arbeitgeber??
Ist etwas kompliziert, ich hoffe, Ihr wißt wie ichs meine!!!!???
Vielen Dank für Antworten...LG
Re: Mal reinschleich, vielleicht weiß von Euch jemand Bescheid????
Antwort von medamu am 19.05.2010, 16:10 Uhr
Ich habe die Zusatzleistungen alle noch ausgezahlt bekommen, im Mutterschutz bekommt du ja schon noch Geld vom Arbeitgeber, also auch alle Zusatzleistungen.
Auf der Abrechnung stand dann: Mutterschaftsgeld xxxEuro
Zusatzleistung xxx Euro
Re: Mal reinschleich, vielleicht weiß von Euch jemand Bescheid????
Antwort von Patti1977 am 19.05.2010, 17:16 Uhr
Hab 13. Monatsgehalt und das habe ich bekommen. Genauso wie Bonuszahlung. die aber anteilig. 13. soweit ich weiß auch anteilig.
Re: Mal reinschleich, vielleicht weiß von Euch jemand Bescheid????
Antwort von reicka am 19.05.2010, 19:01 Uhr
Ich habe Weihnachtsgeld auch noch bekommen. Bekomme auch 13 Monatsgehalt. Wenn Du im Öffentlichen Dienst bist müßtest du auch im Erziehungsurlaub im ersten Jahr Weihnachtsgeld bekommen. Bei mir ist es jedenfalls so.
Da habe ich doch auch mal eine Frage zu!!
Antwort von BabyNumber2 am 19.05.2010, 21:25 Uhr
Bei meinem Sohn habe ich auch Weihnachtsgeld bekommen und im ersten Elternzeitjahr auch. Nun habe ich ja meine Tochter bekommen, war aber zwischen den Kindern nicht arbeiten. Meine Tochter ist also in der Elternzeit von meinem Sohn geboren. Bekomme ich denn jetzt Weichnachten trotzdem Weihnachtsgeld?? Nein, oder??
Lg Kata
Re: Da habe ich doch auch mal eine Frage zu!!
Antwort von Patti1977 am 20.05.2010, 7:43 Uhr
Nein, es steht dir nur in dem Jahr zu, wo du gearbeitet hast. Nach unserem Tarifvertrag anteilig, wenn du unter einem halben Jahr da warst.
lg
Da muß ich auchnoch was wissen...
Antwort von vereniii am 20.05.2010, 9:04 Uhr
Wenn ich jetzt in der Elternzeit noch ein Kind bekomme, worauf wird das Elterngeld dann angerechnet? Und wird die Elternzeit vom Ersten hinten angehängt oder wie läuft das?
Danke schonmal für Antworten!
LG