Geschrieben von molly18 am 23.04.2014, 16:28 Uhr |
Mal ne doofe Frage
Kommt darauf an, was du mit Sozialabgaben meinst. Wer vorher versicherungspflichtig beschäftigt war und nun elternzeit nimmt, ist beitragsfrei versichert in der kranken- und Pflegeversicherung. In der Rentenversicherung macht die elternzeit dann eine anrechnungszeit aus. So dass zwar keine Beiträge gezahlt werden, aber zumindest keine lücke ist, wodurch es keine Nachteile gibt.
Und Steuer muss man dann auf Mutterschaftsgeld und elterngeld unter bestimmten Umständen nach zählen.
Also Sozialabgaben werden nicht mehr vom Arbeitgeber an die Versicherungen gezahlt.
- Mal ne doofe Frage - Plume 23.04.14, 11:32
- Re: Mal ne doofe Frage - molly18 23.04.14, 16:28