Mai 2017 Mamis

Mai 2017 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von ankale12, 35. SSW am 30.03.2017, 7:52 Uhr

Frage zum Elterngeldantrag

Hallo,
ich habe den Antrag weitestgehend ausgefüllt, aber irgendwie bin ich noch unsicher. Ich hasse so einen bürokratischen Kram.

Wie ist das mit der Erklärung zum Einkommen, also Punkt 30?
Muss ich da wirklich den Steuerbescheid vom letzten Jahr vorlegen?
Ich meine schön wäre es wenn wir so viel Geld bekämen.... Aber wird wohl in diesem Leben nicht passieren...

Und bei der Anmeldung muss dann auch die Meldebehörde ihren Stempel draufdrücken?

Sorry für die blöden Fragen. Aber früher gab es das noch nicht. Da wurde noch alles im KH gemacht. Da bekam ich die Urkunden noch von der Sekretärin, die Anmeldung erfolgte auch von Seiten des KH. Ich musste damals nur noch das Kind in der Krankenkasse anmelden. Aber jetzt hat man ja erstmal nur Stress....

Danke für die Antworten...

 
21 Antworten:

Re: Frage zum Elterngeldantrag

Antwort von Heaven76, 33. SSW am 30.03.2017, 8:41 Uhr

Also bei uns ist das so, dass ich mir in dem Ort, in dem ich entbinde nach einer Woche die Geburtsurkunde im Einwohnermeldeamt abholen muss und danach in das Einwohnermeldeamt in meinem Wohnort gehen muss um das Baby dort anzumelden. Da bekomme ich dann eine Meldebescheinigung, die ich im Original beim Elterngeldantrag mit abgeben muss.

Zum Einkommen muss ich die Besoldungsnachweise der letzten 12 Monate einreichen. Den Steuerbescheid wollen sie nicht haben. Da ich nur Elternzeit nehme, wird auch nur mein Einkommen benötigt. Das Elterngeld beträgt ja im Durchschnitt 67 % des durchschnittlichen monatlichen Erwerbseinkommens ( was sich aber noch erhöht, wenn du unter 1000 € verdienst, ab 1240 € sind es 65 %). So ist es jedenfalls bei uns in Brandenburg. Einen Punkt 30 gibt es bei uns in der Erklärung zum Einkommen nicht. Deshalb weiß ich nicht, worauf du dich genau beziehst.

LG Sandra

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zum Elterngeldantrag

Antwort von ankale12 am 30.03.2017, 8:53 Uhr

Naja. Das ist schon ein blöder Antrag.
Ich will die ersten 12 Monate machen, mein Mann evtl. Den 13.und 14. Monat.
Jedenfalls haben wir im Ort eine Elterngeldstelle. Wir haben uns da schon informiert und er hat mir den Antrag mitgegeben. Erst sagte er, dass ich ihn im Netz ausdrucken soll. Dann sagte ich dass ich das tat und zeigte ihm den Antrag weil ich was wissen wollte. Da meinte der Idiot (hätte ich fast gesagt) das ist der falsche Antrag, ich müsste mir schon den richtigen suchen, da es verschiedene gibt. Na und da gab er mir den mit und da gibt es eben nen Punkt 30. Notfalls mache ich eine Kopie und frage dann vor Ort bei der Abgabe. Am besten nehme ich da alles mit was ich habe.
Danke für deine Antwort .

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zum Elterngeldantrag

Antwort von Evchen1984, 33. SSW am 30.03.2017, 10:07 Uhr

Guten Morgen,
Das is ja mega verwirrend mit dem Antrag,verstehe nich,dass man sich darauf beruft den auszudrucken und dann gesagt bekommt,dass es der falsche sei!!!
ohh man,ich wollte mir den auch heute aus dem Net ziehen und nun bin ich total verunsichert,net das man denn vor Ort steht und gesagt bekommt es sei der falsche,ich glaub da spring ich dene mitn nackigen Hintern frontal ins Gesicht nein...
Gibt es da iwelche Erkennungswerte?
Wusste bis dato auch nich das es von Bundeland zu Bundesland unterschiedlich is,ansonsten hätte ich mal nett gefragt,ob du den richtigen als sowohl den "falschen"mal fotografieren und hoch laden könntest!

Lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zum Elterngeldantrag

Antwort von SweetBunny4321, 32. SSW am 30.03.2017, 10:10 Uhr

Ich glaub es ist abhängig vom Bundesland. Bei meinem steht glaub ich sogar extra oben drauf für MV

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zum Elterngeldantrag

Antwort von Charo258 am 30.03.2017, 10:29 Uhr

Bei unserer Elterngeld stelle sagen sie einem auch nur ob der Antrag passt oder nicht. Wir haben in der stadt noch eine schwangerenberatung. Ist zwar ehr was für sozial oder geistig schwache aber da kennt sich eine richtig gut mit elterngeld aus. Dort werd ich auf Empfehlung ner Freundin mal vorbei gucken.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zum Elterngeldantrag

Antwort von zümrüt, 31. SSW am 30.03.2017, 11:58 Uhr

Na toll ich hab den vom Net ausgedruckt und ausgefüllt. Dann gehe ich mal wenn ich in die stadt gehe ins Rathaus hol ihn mir zum Vergleich.... Sonst die blöde Brüokatie schicken sie den Antrag zichmal zürück.

Schwangeren könnten sie wirklich vieles leichter machen aber wer Geld haben möchte muss sich bemühen griiirrr
(wo sind die iocons)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zum Elterngeldantrag

Antwort von Herbstlaub1 am 30.03.2017, 12:39 Uhr

Ja ich brauchte den letzten Steuerbescheid , die Lohnzettel , Geburtsurkunde und das schreiben von der kk wieviel mutterschaftsgeld gezahlt wurde .

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zum Elterngeldantrag

Antwort von ankale12 am 30.03.2017, 14:12 Uhr

Den Antrag den ich vom Amt bekam, gibt es auch auf www.dresden.de.
Ich habe bei Google-Suche Elterngeldantrag ab 01.07.15 eingegeben und da kommt weiter unten ne Seite mit Dresden.de
Nun weiß ich aber nicht ob es wirklich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.
Den Antrag gibt es aber auch im KH. Ich habe verglichen, der ist identisch zu dem, den ich vom Amt bekam...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zum Elterngeldantrag

Antwort von ankale12 am 30.03.2017, 14:20 Uhr

Das ist die Vorderseite vom Antrag....

Bild zum Beitrag anzeigen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zum Elterngeldantrag

Antwort von ankale12 am 30.03.2017, 14:21 Uhr

Der geht bis zum Punkt 35. Bekomme ihn leider nicht anders gedreht. Schaut einfach mal oder erkundigt euch welche bei euch der richtige ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zum Elterngeldantrag

Antwort von Melli190384 am 30.03.2017, 14:36 Uhr

Hallo ankale,

ich bin ja auch aus Sachsen und habe mir heute auch einen Antrag sus dem Netz ausgedruckt..bin nun verwirrt..ist der den du hier hochgeladen hast nun der falsche oder der korrekte Antrag??

Ich habe mir diesen hier ausgedruckt..

Bild zum Beitrag anzeigen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zum Elterngeldantrag

Antwort von Melli190384, 35. SSW am 30.03.2017, 14:39 Uhr

Würde mich auch interessieren ob ich den Steuerbescheid mit ranhängen muss..hab für letztes Jahr noch nicht mal ne Steuererklärung gemacht die letzten 12 Lohnzettel sollten doch auch ausreichen oder?? Und bei meinem Partner wird es noch komplizierter..er ist selbstständig und möchte auch 2 Monate Elternzeit nehmen. Blöde Bürokratie..bin jetzt schon genervt

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zum Elterngeldantrag

Antwort von ankale12 am 30.03.2017, 14:53 Uhr

Also das Bild was ich reingestellt habe ist der richtige. Den vorherigen verkehrten habe ich weggeworfen, weiß nicht mehr genau wie der aussah.
Ich glaube deiner ist falsch. Der im KH sieht genauso aus wie der, den ich von der Elterngeldstelle habe (von den Merkblättern abgesehen).
Schau mal bei Google.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zum Elterngeldantrag

Antwort von Melli190384 am 30.03.2017, 14:57 Uhr

Danke:-) finde es nur unmöglich das es "falsche " Anträge überhaupt im Netz gibt. Als wäre das ganze ausfüllen nicht verwirrend genug.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zum Elterngeldantrag

Antwort von ankale12 am 30.03.2017, 15:01 Uhr

Ich weiß. Bei Selbstständigen ist es noch schwieriger...habe ich zumindest gehört...
Bei dem Punkt 30 mit der Steuergeschichte kannst du aber ankreuzen, dass du keine Erklärung gemacht hast. Irgendwo ist auch ein Merkblatt wo du ankreuzen musst, ob du damit einverstanden bist, dass sie sich informieren. Wir haben uns parallel vor paar Wochen allgemein noch bei der Diakonie beraten lassen zu den Anträgen. Sie gehen das auch mit dir durch. Ich will den Elterngeldantrag auch persönlich abgeben, um Unklarheiten gleich klären zu können. Der im Amt hat gesagt, dass sie derzeit angeblich Ca. 8 Wochen Bearbeitungszeit haben... Ich kann und will nicht Monate warten bis mal das Geld fließt...
Ja, ich kopiere die 12 letzten Lohnzettel.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zum Elterngeldantrag

Antwort von ankale12, 35. SSW am 30.03.2017, 15:13 Uhr

Wohl wahr. Ich habe das Gefühl, dass es beabsichtigt ist, dass manche Leute bei gewissen Anträgen schon vorher aufgeben. Man ist ja nun nicht blöd, aber es wird doch immer schlimmer.
Ich glaube ich hatte vorher den selben Antrag wie du. Aber ich denke mit dem von BEEG Dresden bist du sicher. Da sind Ca. 35 Punkte auszufüllen. Diesen Antrag habe ich auch letzte Woche im KH gesehen. Meine Nachbarin gab ihn mir, da sie schon einen hatte.

Wenn dann doch noch was ist, flippe ich dort aus.

Dann viel Glück und alles Gute..

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zum Elterngeldantrag

Antwort von Melli190384 am 30.03.2017, 15:15 Uhr

Hab denke ich den korrekten Antrag für uns gefunden. Bei landkreis-zwickau.de
Dieser hat auch stattliche 11 Seiten zum ausfüllen und 3 Merkblätter. Kam mir bei dem anderen Antrag gleich wenig vor. Danke nochmal für den Hinweis. Bei meiner ersten Tochter damals war alles einfacher.
Wenn wir mit dem ausfüllen nicht klar kommen werde ich wohl auch einen Termin bei der Diakonie machen. Bei mir wären 8 Wochen Wartezeit nicht so schlimm da ich ja noch Mutterschaftsgeld bekomme nur bei meinem Partner sieht das schon anders aus wenn er 8 Wochen auf Geld warten muss. Werde den Antrag wohl auch selbst abgeben müssen. Viele Grüße:-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zum Elterngeldantrag

Antwort von ankale12 am 30.03.2017, 15:55 Uhr

Ja, bei meiner Grossen war es auch wesentlich einfacher. Finanziell gehe ich auch nicht gleich unter, aber ich brauche nen gewissen Rhythmus. Na wird schon werden. Bei der Diakonie konnte ich jedoch nur mit Termin kommen, nicht auf gut Glück. Pro Familie macht auch solche Beratungen..
Dann schauen wir mal. Hauptsache die Kleinen kommen erstmal gesund und munter zur Welt. Das ist das Wichtigste... :-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zum Elterngeldantrag

Antwort von Herbstlaub1 am 30.03.2017, 17:28 Uhr

Also bei uns in Bayern sieht der Antrag definitiv anders aus , da steht auf der letzten Seite bei den Unterschriften auch dabei was zugefügt werden muss und bei uns steht da auch Steuerbescheid .
Weiß das der wichtig war weil ich in bei der Abgabe nicht dabei hatte und in extra nachschicken dürfte

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zum Elterngeldantrag

Antwort von ankale12 am 30.03.2017, 18:08 Uhr

Dann scheint es wohl in jedem Bundesland Unterschiede zu geben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zum Elterngeldantrag

Antwort von viella249 am 30.03.2017, 19:48 Uhr

In baWü steht nix von steuerbescheid (Denkt euch ein ziemlich verwirrtes Smilie)

Oh man das ist so kompliziert und ich hab's ja erst vor ein paar jahren ausgefüklt

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzen 10 Beiträge im Forum Mai 2017 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.