Mai 2017 Mamis

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Geschrieben von Anto2016, 33. SSW am 30.03.2017, 6:54 Uhr

Bürokratie...

...Jetzt steig selbst ich nicht mehr durch....

Wir waren gestern beim Jugendamt damit mein Lebensgefährte die Vaterschaft von dem Kleinen Mann anerkennen kann.

Nun ist es tatsächlich so das er - so lange ich noch mit meinem (Noch - ) Ehemann verheiratet bin, er gar nicht rechtlich der Vater ist. Die Scheidung läuft zwar schon seit Januar aber die Gerichte in Deutschland sind nicht die schnellsten.

Nun ist es tatsächlich so das der Kleine noch den Nachnamen von meinem (Noch-) Ehemann bekommen muss und mein Schatz auch gar nicht in Elternzeit gehen kann weil es rechtlich gar nicht sein Kind ist.

Das ist doch total sch..... Was haben wir nur für Gesetze?

Ich bin echt am verzweifeln....

 
6 Antworten:

Re: Bürokratie...

Antwort von KathySven am 30.03.2017, 7:22 Uhr

Ja das stimmt.
Und wenn die scheidung davor nicht durch ist wirds noch komplizierter. Hat meine Freundin erst durch.
Mach dich mal schlau du kannst denke ich deinen Geburtsname jetzt schon wieder annehmen dann hat dein Kind wenigsten deinen Namen.
Drück dir die Daumen das die Scheidung rechtzeitig kommt. Bei uns das damals ewig gedauert und dann kurz vor der Geburt hatten wir den Termin zur scheidung gerade noch rechtzeitig.

Daumen sind gedrückt

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Re: Bürokratie...

Antwort von conda, 33. SSW am 30.03.2017, 8:49 Uhr

Oh ja, das hab ich auch schon mal gehört, finde es genauso bescheuert.
Ich halte die Daumen, dass ihr das noch rechtzeitig schafft und falls das mit dem Mädchennnamen funktioniert, dann solltest du das sicherheitshalber machen. Dann hat euer Kind wenigstens deinen Namen und nicht den deines Exmannes.

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Re: Bürokratie...

Antwort von Dorcya, 34. SSW am 30.03.2017, 10:14 Uhr

Witzig genau das selbe Problem hab ich auch, der Unterschied ist das meine Scheidung seit 04.2015 läuft und nicht zum Ende kommt, die Gerichte in Berlin lassen sich gerne Zeit.

Mal davon abgesehen das es alleine zum Versorgungsausgleich fast 1,5 Jahre gedauert hat, Mitte Dez vergangenen Jahres war es dann mal fertig, ich warte eigentlich nur noch auf den Termin zur Verhandlung ( Einvernehmenlich) also nur Unterschrift und Tschüss altes Leben....aber bis Mai sehe ich das schwarz

Dazu muss ich noch sagen, das mein ex auch eine Urkunde unterschreiben musste, die seine Vaterschaft aberkennt. Son dreier Urkundskram heißt es.....

Ich denke bis Mai wird das nichts, ich werde mich jetzt in den nächsten zwei Wochen zum Standesamt bewegen und versuchen die Namensgebung wenigstens hinzukriegen.

Ich kann ja beweisen mit Antrag auf Scheidung und dem Versorgungsausgleich das es sich dem Ende neigt....

Es ist in manchen Dingen nicht einfach Sachen zu regeln, erschwert vieles, aber die Regelung zwecks Scheidung und Anerkennung, ist nur ein Schutz für Männer, nicht so einfach zur Kasse zu bitten

Müssen wir durch !!!!

Mit den urkunden die du dann in der Hand hälst ( hab meine schon) hast du es dann um einiges einfach und es erspart dir Gebühren.

Ich hoffe nur das wir es schaffen die kleine nach meinem Lebensgefährten zu benennen. Erspart Rennerei in Ämtern erheblich

Ich drücke uns die Daumen

Viel erholt bei allem

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Re: Bürokratie...

Antwort von bounty82, 36. SSW am 30.03.2017, 11:00 Uhr

Was ist das denn für ein Mist? Was hat denn der (noch)Mann mit dem Vater des Kindes zu tun? Aber der richtige Vater darf zahlen und nicht den Namen geben? Die spinnen doch!

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Re: Bürokratie...

Antwort von Dorcya, 34. SSW am 30.03.2017, 11:31 Uhr

So sind unsere gesetzte liebe bounty - kann man nicht ändern

Nur zugucken das man das irgendwie vor der Geburt hin kriegt - wenn nicht ersparen die Behörden uns wenigstens die Kosten der Namensänderung

Bei mir ist das auch ärgerlich, ich will nicht das die kleine den Namen meines ex Mannes trägt und zwecks meinem Mädchen Namen wäre es Schwachsinn, da ich nochmal heiraten möchte, nehme ich eh seinen Namen an,

Erspare ich mir die Rennerei und das kosten für Ausweis, pass und co.

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Re: Bürokratie...

Antwort von KathySven am 30.03.2017, 21:34 Uhr

Ja aber wenn du heiratest nimmt ein leibliches Kind automatisch euren namen an.

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