Mai 2020 Mamis

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Geschrieben von Koch22, 29. SSW am 19.02.2020, 7:49 Uhr

Elternzeitantrag

Hallo,

bisher dachte ich, dass Mütter ihren Elternzeitantrag erst nach der Geburt schicken können (und das innerhalb 1 Woche), aber ich hab es jetzt anders gelesen...was stimmt ? Gebt ihr euren Antrag schon jetzt ? Wenn das möglich ist, finde ich es entspannter als gleich nach der Geburt !

Mein Plan ist:
1) 24 Monate zu beantragen.
2) Rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit in Etz für das 2. Jahr zu schicken, 30 St / Jahr. Und wenn ich in den ersten Monaten nach der Geburt merke, ich will doch früher oder später arbeiten, dann kann ich das noch machen so lange das die 30 St nicht überschreitet und ich mich an der Frist einhalte (glaube ich - und natürlich nur wenn das mit der Kinderbetreuung auch klappt).

Was denkt ihr ? Das hat mich jetzt auf einmal gestresst...Ich dachte nur ich würde die Unterlagen in den nächsten Wochen vorbereiten, um sie später zu schicken...
Danke !

 
8 Antworten:

Re: Elternzeitantrag

Antwort von AtomicKatie, 27. SSW am 19.02.2020, 8:23 Uhr

Hallo :) das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Bayern z.b. kann man den Elterngeldantrag 6 Wochen vor der Geburt online ausfüllen - aber erst ab der Geburt einreichen. In Bayern ist außerdem das ZBFS zuständig, wo man bei Bedarf nachfragen kann. Es gibt glaube ich auch Bundesländer, wo man 14 Wochen früher ausfüllen kann (bin mir aber nicht sicher).

Guck mal über die Seite hier, was für Dich das richtige Amt ist:
https://familienportal.de/familienportal/antragsformulare/126232

Auf den offiziellen Seiten findet man normalerweise auch Info, wie viel früher man anfangen kann oder ob echt erst ab Geburt geht. Ich habe auch schon alle möglichen Formulare vorbereitet (bzw. das Material dazu zusammen gesammelt) und mir aufgeschrieben, wann welche Frist endet, damit dann wenn das Würmchen da ist nicht das Behördenchaos über uns einbricht :)

Du kannst aber auf jeden Fall schon mal raussuchen, was Du alles dafür brauchst (Gehaltsnachweise, etc.) und Dir das zurecht legen, damit es entspannter wird.

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Re: Elternzeitantrag

Antwort von Monemond, 26. SSW am 19.02.2020, 8:35 Uhr

Bei uns in NRW kannst du ihn erst nach der Geburt einreichen. Im Mutterschutz bekommst du ja noch kein elterngeld sondern Mutterschaftsgeld (Krankenkasse und AG Anteile) d. h. Du hast zum überbrücken Geldleistungen. Du musst ja auch die Daten des Kindes angeben. LG aus dem junibus

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Re: Elternzeitantrag

Antwort von Inena, 30. SSW am 19.02.2020, 8:48 Uhr

Bitte nicht elternzeit mit Elterngeld verwechseln.
Elternzeit teilst du ja nur mit, da kann dein AG wenig sagen. Das kannst du jetzt auch schon unter Vorbehalt machen, musst halt eine Kopie der Geburtsurkunde nachreichen, wenn es so weit ist.

Der Antrag gehört zum Elterngeld. Ich kenne das hier nur so, dass man das erst nach der Geburt beantragen kann, weil ja dann erst klar ist, ab wann das alles berechnet wird und du ja auch dann erst die Geburtsurkunde für die Elterngeldstelle bekommst.
Die Unterlagen kannst du dir natürlich vorher schon suchen und den Antrag ausfüllen. So stressig fand ich das jetzt nicht.

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Re: Elternzeitantrag

Antwort von AtomicKatie am 19.02.2020, 8:56 Uhr

Ach die Elternzeit selbst unabhängig von Geld musst du denke ich zumindest beim Arbeitgeber rechtzeitig anmelden, d.h. 6 Wochen vorher ist denke ich die Frist.

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Re: Elternzeitantrag

Antwort von nici303 am 19.02.2020, 9:52 Uhr

Huhu aus dem Januar,

Elternzeit musst du beim Arbeitgeber 7 Wochen vor Antritt anzeigen. Da du ja nach der Geburt 8 Wochen MuSchu hast, ist das im Grunde tatsächlich innerhalb der ersten Woche nach der Geburt.
Formuliere das einfach so, wie dein voraussichtlicher Plan ist, da kann man in der Regel immer nochmal anpassen. Hängt ja manchmal auch an ein paar Umständen.
Elterngeld kannst du ja eh erst nach der Geburt beantragen, wenn du alle Unterlagen zusammen hast.

Liebe Grüße

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Re: Elternzeitantrag

Antwort von IchbinNummer 4, 27. SSW am 19.02.2020, 10:48 Uhr

Moin,

hab den hier auch schon fertig liegen. In SH geht das übersenden erst, wenn man Geburtsurkunde und die Bescheinungen abholt für Elterngeld, Kindergeld etc. die müssen ja im Original mit.

Der Arbeitgeber muss rechtzeitig Bescheid wissen. Die Frist wurde hier bereits genannt. Wenn dein Plan aber steht, würde Ich schon ein Schreiben fertig machen. Dieses sollte beinhalten wie du planst und das du nach MuSchu Elterzeit nehmen möchtest, wann du wieder kommst und auf wie viele Stunden. Der AG muss schließlich planen und den 'Platz frei halten'.

Hoffe wir konnten helfen.
LG

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Re: Elternzeitantrag

Antwort von Krümel2020, 29. SSW am 19.02.2020, 22:03 Uhr

Ich habe dafür bei meiner Personalabteilung angerufen und nachgefragt, da ich es ihnen jetzt auch schon schicken wollte. Die sagten das sie es erst möchten wenn das Kind geboren ist, da sie das Geburtsdatum brauchen um mir dann die Unterlagen zu zu schicken die ich unter anderem für den elterngeldantrag benötige.
Habe mir jetzt auch schon alle Anträge vorbereitet, ausgefüllt was ging und abgespeichert, sodass dann nur noch der Rest ergänzt werden muss und es schnell geht.

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Re: Elternzeitantrag

Antwort von Koch22 am 20.02.2020, 7:29 Uhr

Danke, so hatte ich es auch immer verstanden
Da ich im Beschäftigungsverbot bin ist es gerade etwas schwieriger, die Personalabteilung zu erreichen.
Meine Abteilung kennt meine Pläne schon, die hatte ich bereits in der 12. Woche mitgeteilt, aber wir müssen ja trotzdem alles offiziell machen.

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