Geschrieben von Wunschkind_2021, 38. SSW am 01.03.2024, 9:31 Uhr |
Elterngeldantrag
Die Lohnabrechnungen muss man ja einreichen für die Ermittlung des Elterngeldes. Aber in unserem Formular (Niedersachsen) steht auch, dass man zusätzlich den Steuerbescheid als Nachweis für das Gesamteinkommen abgeben muss, auch bei Angestellten.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Elterngeldantrag - Nessa2, 33. SSW 29.02.24, 12:24
- Re: Elterngeldantrag - misses-cat 29.02.24, 12:37
- Re: Elterngeldantrag - Wunschkind_2021 29.02.24, 15:12
- Re: Elterngeldantrag - Shio, 38. SSW 29.02.24, 23:50
- Re: Elterngeldantrag - Wunschkind_2021, 38. SSW 01.03.24, 9:31
- Re: Elterngeldantrag - Shio, 38. SSW 29.02.24, 23:50
- Re: Elterngeldantrag - Pip2, 33. SSW 29.02.24, 21:53
- Re: Elterngeldantrag - Wunschkind_2021 29.02.24, 22:15
- Re: Elterngeldantrag - cherish, 35. SSW 29.02.24, 22:24
- Re: Elterngeldantrag - Wunschkind_2021 29.02.24, 22:15
- Re: Elterngeldantrag - cherish, 35. SSW 29.02.24, 22:12
- Re: Elterngeldantrag - Nessa2 01.03.24, 12:53
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