Geschrieben von Nessa2, 33. SSW am 29.02.2024, 12:24 Uhr |
Elterngeldantrag
Hallo , ich hatte heute schonmal alles rausgesucht für den Antrag . Jetzt sind wir uns unschlüssig ob der lohnsteuerbescheid von 2023 oder 2022 mit eingereicht wird . Den von 2023 kann man ja erst ab morgen fertig machen . Oder was meint ihr ?
Re: Elterngeldantrag
Antwort von misses-cat am 29.02.2024, 12:37 Uhr
Sobald ihr den habt müsst ihr den von 2023 nachreichen
Re: Elterngeldantrag
Antwort von Wunschkind_2021 am 29.02.2024, 15:12 Uhr
Also wir hatten den aus dem letzten Jahr noch gar nicht vorliegen, also konnten wir den auch nicht einreichen. Ich meine ich hatte beim letzten Antrag gar keinen Steuerbescheid eingereicht und es ging trotzdem problemlos. Dieses Mal werde ich vorsorglich einfach die Jahresbescheide vom Arbeitgeber beilegen, da steht ja auch das Jahreseinkommen drauf. Ansonsten bestätigt man ja mit seiner Unterschrift, dass die Angaben korrekt sind.
Re: Elterngeldantrag
Antwort von Pip2, 33. SSW am 29.02.2024, 21:53 Uhr
Das Problem habe ich auch - ich kann aktuell noch nicht abschätzen, ob unser versteuerbares Einkommen über oder unter 150,000 ist. 2022 waren wir drunter, aber 2023 könnte es diesbezüglich knapp werden. Ich weiß auch nicht, wie sie sich das vorstellen. Wenn der Bescheid von 2023 noch nicht da ist, dann werden wir den von 2022 einreichen und dann bei Bedarf auf die Nachforderung warten.
Re: Elterngeldantrag
Antwort von cherish, 35. SSW am 29.02.2024, 22:12 Uhr
In meinem BuLa wird gar kein Einkommenssteuerbescheid verlangt, nur Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate. Ggf. ziehen die sich den selbst vom Finanzamt?
Re: Elterngeldantrag
Antwort von Wunschkind_2021 am 29.02.2024, 22:15 Uhr
Bei uns liegt die Grenze bei 300.000 € Jahreseinkommen. Aus welchem Bundesland bist du?
Re: Elterngeldantrag
Antwort von cherish, 35. SSW am 29.02.2024, 22:24 Uhr
ab dem 01.04.24 gelten neue Einkommensgrenzen: 200.000 Euro für Paare, 150.000 Euro für Alleinerziehende.
Re: Elterngeldantrag
Antwort von Shio, 38. SSW am 29.02.2024, 23:50 Uhr
Also ich denke die Steuerbescheide sind für selbständige wichtig. Arbeitnehmer müssen die Lohnabrechnungen einreichen.
Re: Elterngeldantrag
Antwort von Wunschkind_2021, 38. SSW am 01.03.2024, 9:31 Uhr
Die Lohnabrechnungen muss man ja einreichen für die Ermittlung des Elterngeldes. Aber in unserem Formular (Niedersachsen) steht auch, dass man zusätzlich den Steuerbescheid als Nachweis für das Gesamteinkommen abgeben muss, auch bei Angestellten.
Re: Elterngeldantrag
Antwort von Nessa2 am 01.03.2024, 12:53 Uhr
Vielen Dank für die Antworten, bei unseren ersten elterngeldantrag haben die auch auf der Steuererklärung bestanden . Ich habe jetzt heute alles beim Steuerberater eingereicht und hoffe dass es noch reicht sonst muss ich es nachreichen . Hatte nur beim ersten Antrag soo lange auf das Geld gewartet ( 3 Monate , war aber auch Coronazeit) aber aktuell kann ich auf keinen Fall 3 Monate auf Geld verzichten . Ich hoffe es passt noch alles .
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