Geschrieben von Tamj2904, 32. SSW am 29.03.2022, 21:22 Uhr |
Elterngeld
Hallo zusammen,
Ich lass es auf ein Jahr als Basiselterngeld auszahlen und spare hiervon monatlich immer die Hälfte auf ein Sparbuch. An des Geld geh ich dann im zweiten Jahr beziehe also sozusagen nur ein Jahr Basiselterngeld von der L-Bank.
Ich habe da eine Frage und zwar wie ist es denn wenn man noch ein 2. Kind möchte muss es dann innerhalb der Zeit passieren wo man Elterngeld bekommt also in dem einen Jahr oder ist das egal ? Geht das auch nach dem Jahr noch wo man kein Geld bekommt? Nicht das man es dann nicht mehr von der 100% Arbeitsstelle gerechnet mit dem 2. Kind. Und man dann evtl nur eine Grundversorgung bekommt.
Ich hoffe es ist verständlich geschrieben
Vielen Dank schon mal
Re: Elterngeld
Antwort von Maikäfer22 am 30.03.2022, 0:23 Uhr
Du kannst maximal 14 Monate Elternzeit mit Elterngeldbezug ausklammern lassen. Daher muss man schon recht fix nach dem 1. Kind wieder schwanger werden oder halt vorher wieder arbeiten gehen und Geld verdienen.
Re: Elterngeld
Antwort von Tamj2904 am 30.03.2022, 13:11 Uhr
Alles klar so habe ich es auch verstanden, vielen Dank :)