Oktober 2012 Mamis

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Geschrieben von NAG-Hasi, 36. SSW am 30.08.2012, 11:19 Uhr

Elterngeld

Hi, ich hatte hier in der Rechtsberatung schonmal die Frage gestellt, welche Zahlungen bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt werden. Da wurde mir geantwortet, dass Lohnersatzleistungen, und dazu zählen Krankengeld und Streikgeld z. B. nicht angerechnet werden, außer sie waren schwangerschaftsbedingt. Wenn du also auf Kinderkrankenschein krank geschrieben warst, wirst du die Abzüge für diese Zeit wohl hinnehmen müssen, die einzige Möglichkeit, dies zu umgehen, wäre eine Krankschreibung wegen der SS gewesen, aber das kannst du im Nachhinein ja nicht mehr ändern....

 
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