Mai 2022 Mamis

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Geschrieben von isi05 am 29.01.2022, 13:26 Uhr

Elterngeld und co.

Hallo :)

Aaaalso. Grundsätzlich gibt es ja drei verschiedene Varianten vom Elterngeld: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus.

Basiselterngeld kann man nur (egal wer es nimmt) für die ersten 14 Lebensmonate beantragen und zwar in der Regel 12 Monate lang. Beantragen allerdings beide Eltern mindestens 2 Monate, erhöht sich der mögliche Bezugszeitraum auf 14 Monate. Du könntest also zB die ersten 12 Monate Basiselterngeld beantragen, dein Mann dann die Monate 11 und 12 damit ihr hier beide das volle Basiselterngeld bekommt (natürlich nur, wenn ihr in der Zeit nicht arbeitet). Wenn du die ersten 12 Monate beantragst und ihr beide dann die Monate 13 + 14, habt ihr also zwei Monate zu viel, für die einer dann kein Elterngeld bekommt.

ElterngeldPlus ist halb so hoch wie das Basiselterngeld, dafür kann man es doppelt so lange bekommen. Sprich: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten mit ElterngeldPlus. Das ElterngeldPlus kannst du bis zum 32. Lebensmonat beziehen, ab dem 14. Monat allerdings nur noch ohne Unterbrechung (als ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus, du kannst dich aber hier mit deinem Partner abwechseln). Wichtig für dich ist noch, dass du während des Zeitraums, wo du Mutterschaftsgeld bekommst, nur Basiselterngeld und kein ElterngeldPlus bekommen kannst.

Der Partnerschaftsbonus kommt dann nochmal on Top für weitere 2 - 4 zusammenhängende Lebensmonate. Voraussetzung: In dieser Zeit beantragen beide Elternteile den Partnerschaftsbonus und arbeiten Teilzeit, mind. 24, max. 32 Stunden pro Woche. Höhe und Bezugsdauer entsprechen der des ElterngeldPlus.

Die Varianten kannst du dann natürlich kombinieren. Für das Beispiel, dass du 1,5 Jahre zu Hause bleibst und dein Mann nach einem Jahr ein halbes Jahr Elterngeld bezieht, sähe das folgendermaßen aus:

Mutter: Basiselterngeld Monate 1 + 2, ElterngeldPlus Monate 3 - 18

Vater: Basiselterngeld Monate 13 + 14, ElterngeldPlus Monate 15 - 18

Im Anschluss könntet ihr natürlich noch beide vier Monate den Partnerschaftsbonus dranhängen, in der Zeit müsst ihr dann aber mind. 24 Std. / Woche arbeiten.

Wichtig ist noch, dass sich das Elterngeld entsprechend reduziert, wenn man während des Bezugs wieder arbeitet.

Ich hoffe, es war halbwegs verständlich. Ich kann dir auf jeden Fall noch die Broschüre Elterngeld und Elternzeit vom BMFSFJ empfehlen, die kann man bestellen oder runterladen, da gibt's auch viele Berechnungsbeispiele :)

Viele Grüße!

 
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