Januar 2012 Mamis

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Geschrieben von Limone1983, 27. SSW am 27.09.2011, 14:51 Uhr

Elterngeld - etwas länger aber für Euch sicher auch interessant

ich habe das Jugendamt folgendes gefragt:

1. Frage:
Wenn man innerhalb der 2 Jahre Elternzeit das 2. Kind kriegt, dann wird das Gehalt, dass man davor hatte zur Elterngeldberechnung rangezogen. Wenn man im 2ten Jahr Teilzeit arbeitet dann kann man das für die Berechnung streichen lassen.
Stimmt das? Oder muß ich zwischen dem (in unserem Fall) 1. und 2. Kind wieder 1 Jahr voll gearbeitet haben um Anspruch auf volles Elterngeld zu bekommen?

Antwort:
Maßgeblich sind grundsätzlich die 12 Monate vor Geburt des Kindes für das Elterngeld beantragt wird. Wenn Sie in diesem Zeitraum für das 1. Kind Elterngeld bezogen haben, dann kann eine Vorverschiebung vorgenommen werden, aber nur für die Monate in denen Sie tatsächlich noch Elterngeld bezogen haben (ausgenommen hiervon ist die Dehnungsoption). Wenn Sie nun nach der Geburt Ihres 1. Kindes Teilzeit gearbeitet haben, dann werden die Lohnabrechnungen der Teilzeitarbeit für die Berechnung des Elterngeldes für das 2. Kind herangezogen.


Fazit: Man bekommt nur dann wieder "volles" Elterngeld, wenn man entweder 1 Jahr gearbeitet hat oder innerhalb des 1. Jahres nach Geburt des Kindes ein weiteres Kind bekommt!


____________________________________________________________

meine 2. Frage:

Wenn ich das Elterngeld auf 2 Jahre splitte und im 2. Jahr wieder Teilzeit arbeite, wird mir das angerechnet?

Antwort (dieses Mal klar und verständlich :-) )

nein, sobald der eigentliche Bewilligungszeitraum (dieser beträgt, trotz Dehnungsoption nur 1 Jahr) beendet ist, können Sie wieder arbeiten gehen, ohne dass Ihnen etwas angerechnet wird.

 
4 Antworten:

Re: Elterngeld - etwas länger aber für Euch sicher auch interessant

Antwort von Jojo1985, 25. SSW am 27.09.2011, 16:18 Uhr

Hallo Limone,
hast du mit den Jugendamt telefoniert oder gemailt.
Ich hab das so verstanden: habe vor der Geburt von meine Sohn 1.Kind voll gearbeitet. 1volle Jahr nach der Geburt Elternzeit genommen und bin jetzt 7Monate wieder 85% im Job. Habe als zwischen Kind 1 und 2 keine 12 Monate. Mir wurde erklärt das die 7 Monate zählen plus die 5 Monate von vor der Geburt Kind Nr. 1.
Irgendwie bin ich voll verwirrt. Das ist gar nicht so einfach mit den Elterngeld.
Vielen Dank.

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Re: Elterngeld - etwas länger aber für Euch sicher auch interessant

Antwort von daisy2012, 25. SSW am 28.09.2011, 0:34 Uhr

Ich hab das bisher auch nicht so ganz verstanden. So wie du schreibst bekommt man ja nur 'volles' Elterngeld wenn man auch nach dem 1. Kind wieder Vollzeit arbeitet... und wer schafft das schon...
Oder: das 2. Kind muss innerhalb von 1 Jahr nach der Geburt des 1. Kindes geboren werden, d.h. man müsste 2-3 Monate nach der Geburt (also voll in der Stillzeit) wieder schwanger werden.
Das ist doch alles seltsam und macht für mich wenig Sinn. Aber wie's ausschaut ist es wohl so.

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Re: Elterngeld - etwas länger aber für Euch sicher auch interessant

Antwort von Limone1983 am 28.09.2011, 7:33 Uhr

Guten Morgen,

ja ich habe mit denen telefoniert und gemailt. Es ist nicht einfach...

Das was du sagst stimmt auch!

Ich versteh grad das mit deinen Kindern nciht :-/
Dein 1. Kind ist geboren und du warst 1 Jahr voll zuhause und arbeitest jetzt wieder für 7 Monate 85% oder hast du in dem Jahr Elternzeit 85% gearbeitet?

Wieviele Stunden sind bei dir denn 85%? Denn man darf "nur" 30 Stunden arbeiten um den Anspruch für Elterngeld nicht zu verlieren.

Wenn es so ist, dass du nach der Geburt nur 5 Monate ganz ohne Verdienst warst dann werden 7 Monate mit dem "85% Job" gezählt und den Rest auf 12 Monate von dem 1. Elterngeld verwendet.
Allerdings bekommst du einen Geschwisterbonus von 10% oben drauf!

(Geschwisterbonus bekommst du, wenn das eine kind unter 3 ist oder wenn du ein weiteres Kind bekommst, das älteste unter 6 Jahren ist - bei Zwillingen gibts eine Sonderregelung die ich aber nicht kenne)

Hilf das weiter?

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Re: Elterngeld - etwas länger aber für Euch sicher auch interessant

Antwort von Limone1983 am 28.09.2011, 7:39 Uhr

Ich meine mit "vollem Elterngeld", den für dich höchstmöglichen Betrag.

Ja das stimmt - man müsste innerhalb der ersten 3 Monate wieder schwanger werden.

Naja mit dem Vollzeit arbeiten, dass kann schon funktionieren. Falls wir uns entschließen unseren "usprünglichen Plan" zu probieren, gehts.
Also das ich jetzt 2 Jahre zuhause bleibe, unser Sohn dann in den Kindergarten mit 2 Jahren geht - kann ich, auch dank dem Job meines Mannes, wieder Vollzeit arbeiten und wir versuchen dann in dem Jahr wieder schwanger zu werden!
In RLP ist es so, dass du sobald das Kind 2 Jahre alt ist, einen Anspruch auf einen kostenlosen Kindergartenplatz hast.

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