Oktober 2021 Mamis

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Geschrieben von Miri..., 34. SSW am 18.08.2021, 17:04 Uhr

Elterngeld Bemessungszeitraum???

Hallo!

Bestimmt kann mir jemand helfen, ich steige da irgendwie nicht durch…
Mein ET ist der 5.10. (Mutterschutz beginnt am 24.8.). Bis zum 31.12.20 war ich nach der Geburt unseres Sohnes (geboren am 22.12.19) in Elternzeit. Meine Frage ist nun: welche Gehaltsabrechnungen muss ich nun mit dem Elterngeldantrag einreichen?? Sprich was ist der Bemessungszeitraum?

Oh wie ich diesem Papierkram liebe….

Vielen Dank für eure Antworten!

Liebe Grüße

 
4 Antworten:

Re: Elterngeld Bemessungszeitraum???

Antwort von LeelaJustice am 18.08.2021, 17:42 Uhr

Hey Miri,
du reichst, wenn ich mich nicht irre, dein Einkommen der letzten 12 Monate ein. Die Monate, wo du kein Einkommen hattest, kannst du nur die Monate ab Januar einreichen. Dein Elterngeld berechnet sich nun aus dem Durchschnitt von Januar bis Eintritt Elternzeit.
ich hoffe, dass macht Sinn?!

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Re: Elterngeld Bemessungszeitraum???

Antwort von Anniberlin am 18.08.2021, 17:48 Uhr

Ein Jahr Elterngeldbezug wird meines Wissens ausgeklammert. Also Lohnnachweise ab 1.1.21 und dann noch 2 oder 3 Lohnnachweise von vor der ersten Elternzeit.

LG

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Re: Elterngeld Bemessungszeitraum???

Antwort von Anna F, 30. SSW am 18.08.2021, 20:07 Uhr

Die letzten 12 Monate ohne Eltergeldzeitraum.
Mein Sohn kam 25.03.20. Bis 24.03.21 hatte ich Elterngeld, dann wieder Lohnfortzahlung.

Das heißt ich muss 6 Monate vor seiner Geburt und die 6 Monate von Elterngeld bis Geburt einreichen

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Re: Elterngeld Bemessungszeitraum???

Antwort von Kinderüberraschung, 34. SSW am 18.08.2021, 22:01 Uhr

Mir hat die Dame der Elterngeldstelle gesagt, dass 12 Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes bemessen werden, also August 2020 bis Juli 2021, August 2021 zählt nicht mehr, da dort der Mutterschutz ja beginnt. Sie riet mir auch dazu mir alle Überstunden spätestens im Juli auszahlen zu lassen, da man sonst nix mehr davon hat, weil es aus dem Zeitraum fällt. Ich werde mir morgen einen Gesprächstermin machen, um den vorausgefüllten Antrag zu besprechen.

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