September 2013 Mamis

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Geschrieben von Wunschkind89 am 14.04.2014, 7:35 Uhr

Einige Fragennnnn.................

Also wir bekommen ja im November das 2. :) Soll dann auch für die nächsten 5-6 Jahre das letzte bleiben, evtl. dann wenn die beiden zur Schule gehen noch ein drittes, aber das muss man dann auch finanziell sehen.
Das Betreuungsgeld gibt es ab dem 15. Lebensmonat des jeweiligen Kindes, für das es beantragt werden soll. Vorraussetzungen: Das Kind muss 15-max. 36 Monate alt sein. Das Kind geht nicht in eine KiTa. Wohnsitz befindet sich in Deutschland. Das Kind lebt im eigenen Haushalt. Das Einkommen der Familie beträgt brutto nicht über 500.000 €/Jahr. (Bei Alleinerziehenden die Hälfte).
Betreuungsgeld wird aufs ALG2 mit angerechnet (lohnt also nicht wirklich das zu beantragen, wenn ihr Hartz 4 bekommen solltet)

Alles weitere findest du auf www.betreuungsgeld-beantragen.com
Da kannst du dir auch den Antrag runterladen. Beantragt wird das dann bei der Elterngeldstelle.
Du darfst das Kind übrigens von Privatpersonen oder Tagesmutter dennoch betreuen lassen, auch dann steht dir Betreuungsgeld zu. Es geht wirklich nur darum, dass das Kind NICHT in eine ÖFFENTLICHE Einrichtung geht!

Hoffe ich konnte dir etwas helfen.
LG
Wunschi

 
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