Juli 2022 Mamis

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von mellomania  am 31.12.2021, 7:52 Uhr

das problem ist

dass nur der AG für das bv zuständig ist. NICHT die ärztin. wenn es um fehlende immunitäten und die bedingugnen am arbeitsplatz geht, darf die ärztin KEIN bv ausstellen. das kann vom AG und der Krankenkasse zu deinen lasten angezweifelt werden. der AG muss eine gefährdungsbeurteilung machen und schauen, dass er dir ersatztätigkeiten zu weist, wenn der platz nicht sicher gestaltet werden kann. erst wenn das nicht geht, stellt der AG, und nur der, ein bv aus. alles andere ist rikant und kann wie schon gesagt zu deinen lasten ausgehen. wenn der AG nicht reagiert oder du unsicher bist, wende dich an die aufsichtsbehörde. der arzt aber ist da völlig raus.

 
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