November 2017 Mamis

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Geschrieben von Gleya am 18.08.2019, 21:21 Uhr

Das liebe Geld.....

Upsi.... dann habe ich das falsch verstanden.

Ich kann es nicht mit Sicherheit sagen, aber wenn jemand ein schwankendes Gehalt bekommt (zb. durch Schichtzulagen oder Bonis), wird zb. in der Krankengeldberechnung ein Durschschnittslohn der letzten 3 voll gezahlten Arbeitsmonate genommen.

Beispiel BV ab heute : Verdienst aus den Monaten Mai + Juni + Juli.
Mai : 3000€ brutto
Juni: 2700€ brutto
Juli: 3500€ brutto

Der Arbeitgeber würde nun die Werte nehmen und einen Durschnitt errechen. 3000+2700+3500 = 9200€ Brutto durch 3 = 3067€ Durchschnittsbrutto. Das würde dann als Verdienst im BV monatlich gezahlt werden. So zumindest die mir bekannte Theorie.
Welche Klauseln bzw. Abmachungen in einem Arbeitsvertrag jedoch stehen, kann ich natürlich nicht sagen. Ich würde immer bei der Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers anrufen und nachfragen.

 
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