Mai 2013 Mamis

Mai 2013 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

von alina30690  am 13.11.2012, 22:41 Uhr

bitte helft mir!

bitte nicht für dumm verkaufen.habe zwar schon ein Kind,aber da war es anders.
wenn ich mein Jahr Elternzeit habe,muss ich das jetzt irgendwo beantragen,dass ich ich nach acht Wochen nicht wieder arbeiten gehe oder läuft das Jahr automatisch? weil nicht das ich da kein Geld kriege oder so.
sorry wenn das nicht verständlich ist,ich bin so müde und mein Kopf ist so leer,kann aber nicht schlafen,bevor ich keine Antwort habe und im Internet ist es mir zu kompliziert (zumindest heute) :)

 
3 Antworten:

Re: bitte helft mir!

Antwort von DanniH., 14. SSW am 14.11.2012, 8:19 Uhr

ich habe noch kein kind, daher kann ich es nur vermuten, aber da unser liebes deutschland immer so toll ist, gehe ich davon aus, dass du es erneut beantragen musst. hier muss man doch immer alles doppelt und dreifach ausfüllen.

ansonsten ruf doch da einfach mal an.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: bitte helft mir!

Antwort von Nicht-krank-nur-schwanger, 14. SSW am 14.11.2012, 8:30 Uhr

Wenn du noch einen ruhenden Arbeitsvertrag hast, dann beantragst du das neue Jahr Elternzeit ganze einfach wie beim ersten Mal innerhalb einer Woche nach der Geburt.
Noch ein Tip:
Wenn du noch Elternzeit von Kind 1 laufen hast, dann beende die rechtzeigit VORHER schriftlich zum Beginn des neuen Mutterschutzes, denn für Geburten ab 2013 ist dies ohne Zustimmung des Arbeitgebers möglich und du bekommst somit während des Mutterschutzes (14 Wochen) nicht nur die 13€ Mutterschaftsgeld von der KK sondern auch die Arbeitgeberzuzahlung in voller Höhe.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: bitte helft mir!

Antwort von xIntirax, 15. SSW am 14.11.2012, 8:31 Uhr

Arbeitest du? Dann musst du ihm Bescheid geben wie lange du zu Hause bleiben möchtest.
Das Elterngeld wird beantragt (bei uns zb. auf dem Jugendamt) und kann schon mal 2-3 Monate dauern, bis man dann endlich Geld bekommt.
Geht natürlich erst nach der Geburt mit Geburtsurkunde.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzen 10 Beiträge im Forum Mai 2013 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.