alina30690
bitte nicht für dumm verkaufen.habe zwar schon ein Kind,aber da war es anders. wenn ich mein Jahr Elternzeit habe,muss ich das jetzt irgendwo beantragen,dass ich ich nach acht Wochen nicht wieder arbeiten gehe oder läuft das Jahr automatisch? weil nicht das ich da kein Geld kriege oder so. sorry wenn das nicht verständlich ist,ich bin so müde und mein Kopf ist so leer,kann aber nicht schlafen,bevor ich keine Antwort habe und im Internet ist es mir zu kompliziert (zumindest heute) :)
ich habe noch kein kind, daher kann ich es nur vermuten, aber da unser liebes deutschland immer so toll ist, gehe ich davon aus, dass du es erneut beantragen musst. hier muss man doch immer alles doppelt und dreifach ausfüllen. ansonsten ruf doch da einfach mal an.
Wenn du noch einen ruhenden Arbeitsvertrag hast, dann beantragst du das neue Jahr Elternzeit ganze einfach wie beim ersten Mal innerhalb einer Woche nach der Geburt. Noch ein Tip: Wenn du noch Elternzeit von Kind 1 laufen hast, dann beende die rechtzeigit VORHER schriftlich zum Beginn des neuen Mutterschutzes, denn für Geburten ab 2013 ist dies ohne Zustimmung des Arbeitgebers möglich und du bekommst somit während des Mutterschutzes (14 Wochen) nicht nur die 13€ Mutterschaftsgeld von der KK sondern auch die Arbeitgeberzuzahlung in voller Höhe.
Arbeitest du? Dann musst du ihm Bescheid geben wie lange du zu Hause bleiben möchtest. Das Elterngeld wird beantragt (bei uns zb. auf dem Jugendamt) und kann schon mal 2-3 Monate dauern, bis man dann endlich Geld bekommt. Geht natürlich erst nach der Geburt mit Geburtsurkunde.