von oktobermama13, 16. SSW am 28.08.2022, 15:37 Uhr |
Beschäftigungsverbot in der Pflege
Hallo ihr lieben,
bis jetzt war ich stille Mitleserin aber nun hab ich doch mal eine Frage an euch.
Ich arbeite in der Pflege, habe bis vor einer Woche auch weiterhin dort gearbeitet. Nun bin ich aber für zwei Wochen krank geschrieben bis mein FA wieder aus dem Urlaub da ist.
Der FA soll mir dann, für meinen Arbeitgeber, eine schriftliche Bestätigung über die SS geben.
Mein Arbeitgeber weiß seit der Krankenmeldung über die SS bescheid, dieser hat aber noch nichts von einem BV erwähnt geschweige denn wie es arbeitstechnisch für mich weiter geht.
Bei meiner alten Arbeitsstelle bekam ich sofort ein BV als ich meinen Chef über die SS (2018) informiert habe.
Arbeitet von euch jemand in der Pflege? Habt ihr ein Beschäftigungsverbot? Wenn ja, wer hat dieses ausgestellt?
Re: Beschäftigungsverbot in der Pflege
Antwort von Mrs.GuteLaune, 16. SSW am 28.08.2022, 16:04 Uhr
Hier ich.
Mein AG hat mir das BV erteilt, als ich die Bestätigung über die Schwangerschaft mit vET meines FA vorgelegt habe.
Re: Beschäftigungsverbot in der Pflege
Antwort von MeMa22, 31. SSW am 28.08.2022, 18:00 Uhr
Hallo
Also ich arbeite auch in der Pflege, meine Arbeit hat mir auch keins BV geben wollten das ich dann Büro nur noch mache aber es war immer wieder was das ich dann doch Pflegen musste.Bin dann zu meiner FÄ und die hat mir dann ein BV geben.
Re: Beschäftigungsverbot in der Pflege
Antwort von EXunDU, 17. SSW am 28.08.2022, 19:27 Uhr
Hier auch so.
Das ist bereits meine 3. Schwangerschaft & habe jedesmal SOFORT ein BV bekommen, die Schwangerschaftsbestätigung des Arztes musste ich dann nachreichen.
Re: Beschäftigungsverbot in der Pflege
Antwort von Polly88 am 28.08.2022, 22:32 Uhr
Meine Schwester arbeitet im Krankenhaus , alle ihre Kolleginnen hatten Beschäftigungsverbot nur sie nicht. Der Chef hat ihr vor der Schwangerschaft schon einen Teil der Büroarbeit aufgeschwatzt (Dienstpläne schreiben usw) und da sie ihn direkt unterstützt hat hat er sie ins alleine Büro gesetzt.
Erst im 5 oder 6 Monat hat sie auf den Tisch gehauen und über die Personalabteilung ein teilbeschäftigungsverbot erwirkt und musste immerhin nur noch 5 Stunden arbeiten
Jetzt im 7 Monat wo das Büro mit weiteren Leuten befüllt wird, ist sie endlich im BV
Hoffe es geht bei dir schneller und vor allem Stress freier
Re: Beschäftigungsverbot in der Pflege
Antwort von funkahobbes, 14. SSW am 28.08.2022, 23:36 Uhr
Bitte verzeih, wenn ich jetzt mal ganz dumm in die Runde frage - aber ich habe bei meiner ersten SS 2015/2016 in D im Krankenhaus gearbeitet und bin nun in Ö beschäftigt, weshalb ich die aktuellen Bestimmungen in D nicht kenne..
Aber was ist der exakte Grund, weshalb man aktuell sofort ins Berufsverbot gehen soll in der Pflege?
Ist das immer noch COVID oder FFP2?
2016 ging die Pflege in dem Kh wo ich arbeitete (interne und Notaufnahme/ Aufnahmestation) nicht ins BV, sondern die Dienstzeiten und Pausen wurden angepasst und die Tätigkeiten am Patienten dementsprechend eingeschränkt.
Aktuell kenn ich nur die Lage in Ö, hier muss in Ö eine Schwangere in der Pflege nicht mehr ffp2 tragen sondern darf auf MNS umsteigen und der Rest ist wie früher- kein Heben, Dienstzeiten anpassen, keine Blutentnahmen, Patientenkontakt wird mit den Kollegen abgesprochen, etc.
In der Praxis richtet man sich nach der Schwangeren - wenn sie nicht mehr mit Patienten arbeiten will wegen COVID, werden ihr andere Tätigkeiten zugeordnet.
Re: Beschäftigungsverbot in der Pflege
Antwort von oktobermama13, 16. SSW am 28.08.2022, 23:46 Uhr
Damals (2018), als es noch kein Corona, gab schickte mich mein damaliger Chef sofort ins BV aufgrund der Gefährdungsbeurteilung..Infektionskrankheiten, körperliche Belastung usw.
Aber ich denke nicht das überall gleich gehandelt wird.
Ich war nur neugierig
Re: Beschäftigungsverbot in der Pflege
Antwort von boymom21, 20. SSW am 29.08.2022, 9:50 Uhr
Bei mir war es das gleiche wegen der Gefährdungsbeurteilung usw.
Es macht auch einen ziemlichen Unterschied ob ich in einer Arztpraxis arbeite oder in einer Alten oder Behinderten Einrichtung. Denn wer übernimmt die Verantwortung wenn man sein Kind verliert weil ein Psychisch Kranker Mensch mit voller Wucht in den Bauch geschlagen hat.
Und so ein Vorfall passiert in Pflegeinrichtungen öfter.
Deshalb wird eine Gefährdungsbeurteilung gemacht.
Re: Beschäftigungsverbot in der Pflege
Antwort von Bashra am 29.08.2022, 16:50 Uhr
Bei der SS 2015 musste ich ins BV gehen. Da ich für eine ZAF gearbeitet habe und niemand eine schwanger Fachkraft bucht.
Bei SS 2021 bekam ich keins, den medizinisch war alles okay. Mein Chef fragte mich ob ich arbeiten will oder BV. Gefahreneinstufung gemacht. Ich machte nur noch leichte Tätigkeiten. Als ich die nicht mehr konnte sagte ich das de PDL und saß von da an bis zum Eintritt in den MS am Schreibtisch...
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