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Geschrieben von heli89 am 13.10.2023, 8:53 Uhr

Beschäftigungsverbot?

Ich muss mich mal kurz ausjammern. Manche von euch haben ja aufgrund ihres Jobs oder aus gesundheitlichen Gründen sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen. Ich bin Feuerwehrfrau und mache jetzt halt nur noch Schreibtischarbeit. Allerdings ist mir im Moment alles viel zu viel. Da ich meinen kleinen Sohn noch stille komme ich nachts auf nicht mehr als 5 bis 6 Stunden Schlaf in Summe, tagsüber kann ich mich auch schlecht hinlegen, weil ich da ja arbeiten muss. Jetzt haben wir auch noch immer größere Probleme mit unserem großen Sohn, nur sein Vater ignoriert das komplett. Der Kindergarten unterstützt uns zum Glück super, das Jugendamt hat uns jetzt empfohlen einen gerichtlichen Beschluss zu erwirken für eine vernünftige Regelung. Dann hat mir noch einer mein Auto kaputt gefahren, die Versicherung will aber nicht zahlen, mit der Umstrukturierung unseres Betriebes kommen wir nicht weiter, weil wir ständig auf Dritte warten müssen, alles so Dinge, die in absehbarer Zeit nicht besser werden sondern immer noch mehr Energie erfordern. Ich bin so langsam wirklich am Ende meiner Kräfte. Nun habe ich sowieso eine psychische Vorerkrankung, mit der ich super klar komme, aber ich merke, dass es total übel wird, sobald wieder eine Kleinigkeit das Fass zum Überlaufen bringt. Meine Hebamme hat mir nun empfohlen, meinen Arzt um einen Beschäftigungsverbot zu bitten. Nächste Woche Freitag habe ich sowieso den nächsten Termin. Ich bin mal sehr gespannt, ob mein Arzt sich darauf einlässt. So wie es momentan läuft, ein bisschen arbeiten, ein bisschen Krankenschein, ein bisschen arbeiten, ein bisschen Krankenschein, das ist ja kein Dauerzustand. Naja, ich musste mir das mal von der Seele schreiben. Mal schauen, was am Ende draus wird.

 
5 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot?

Antwort von Elis31 am 13.10.2023, 23:47 Uhr

Hi
Also ich kann deine Situation gut nachvollziehen, als ich nach einem Jahr elternzeit zurück bin und meine kleine weiterhin gestillt haben, hatte ich auch nur 5 Stunden am Stück Schlaf. Und mit der Schwangerschaft ist es zusätzlich Last (auch psychisch). Ich weiß nicht ob du irgendwelche Beschwerden hast was die SS betrifft oder eine Vorgeschichte. Wenn dein betriebsarzt dir kein BV gibt und dein Frauenarzt auch nicht könntest du eventuell dein Arzt wechseln und versuchen BV zu holen wenn du deine Situation erklärst. Im Normalfall könntest du BV bekommen. Ich wünsche dir dennoch viel Kraft und Geduld :)

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Re: Beschäftigungsverbot?

Antwort von heli89 am 14.10.2023, 11:27 Uhr

Danke schön! Aus betrieblicher Sicht wurde halt mein Arbeitsplatz geändert und das reicht ja. Aber ich habe nächste Woche den Termin beim Gynäkologen und danach die Woche beim Psychiater, dann werde ich mal schauen, ob es bei einem davon klappt. Mein Arbeitgeber fände das noch nicht mal schlimm, da sie dann einfach Sicherheit hätten und nicht immer alle 14 Tage aufs Neue schauen, ob ich jetzt weitermache oder wieder krankgeschrieben werde.

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Re: Beschäftigungsverbot?

Antwort von Okiravomblumenkamp am 14.10.2023, 13:44 Uhr

Im Normalfall tun sich die Ärzte damit sehr schwer. Ein BV wird ausgestellt, wenn das Leben der Mutter oder des Kindes in Gefahr ist. Das ist eben die Frage ob der Arzt die Situation so einschätzt. Für Stress, wodurch auch immer, kann auch eine Krankschreibung reichen.

Früher wurden BVs wie Bonsbons verteilt. Mittlerweile machen die Krankenkassen das nicht mehr mit. Letztendlich zahlen die ja auch die Gehälter weiter.
Also wenn es sich um eine Erkrankung handelt, die irgendwann wieder beendet ist, wird es kein BV geben sondern eine Krankschreibung.

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Re: Beschäftigungsverbot?

Antwort von heli89 am 14.10.2023, 14:26 Uhr

Ja das ist wohl wahr. Daher bin ich sehr gespannt wie der Arzt das einschätzt. Ich kann auch meine üblichen Medikamente nicht nehmen. Eine Krankenkasse habe ich nicht, bei der Feuerwehr ist man verbeamtet. Die Lohnfortzahlung läuft also in beiden Fällen eh über die Dienststelle. Nur bei nem BV wäre der Vorteil, dass meine Stelle übergangsweise wieder besetzt werden könnte. Bei ner AU hat meine Dienststelle diese Möglichkeit nicht.

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Re: Beschäftigungsverbot?

Antwort von Okiravomblumenkamp am 14.10.2023, 23:12 Uhr

Dann drücke ich dir die Daumen :)

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