September 2012 Mamis

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Geschrieben von Anne87, 34. SSW am 26.07.2012, 11:00 Uhr

Antragstellung auf Elternzeit...

Hallo ihr Lieben,
entschuldigt, ich bins wieder =0)
WIe ihr seht habe ich heute viele Dinge welche mich beschäftigen =0)

Habe eine Frage an euch bezüglich der Antragsstellung auf Elternzeit.
Ich bin seit Januar aufgrund eines BV zu Hause.
Nun bin ich als am überlegen wann ich Elternzeit beantragen muss.
Man sagt ja sieben Wochen vor Antritt, sprich spätestens eine WOche nach der Geburt oder? Vertrue ich mich da gerade?
Oder muss ich jetzt schon einen Antrag stellen?
Nee gell?

Danke schon mal für eure Antworten =0)

 
22 Antworten:

Re: Antragstellung auf Elternzeit...

Antwort von Anna203 am 26.07.2012, 11:04 Uhr

Ich habe den jetzt 7 Wochen vor ET gestellt, aber mein Vetrag läuft auch nach dem ET ein paar Wochen später aus, von daher brauch ich das net wirklich.

LG Anna

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Re: Antragstellung auf Elternzeit...

Antwort von Hannah80 am 26.07.2012, 11:08 Uhr

mein AG will auch ne geburtsurkunde haben deswegen schicke ich den antrag erst in der woche nach der geburt los.
weiss jetzt nur nicht ob generell der AG ne geburtsturkunde haben will oder ob das nur bei uns so ist wegen der "babyprämie". denn egal ob mann oder frau, nach vorlage der geburtsurkunde gibts ne überweisung von der firma : )
aber meines erachtens brauchst du ja auch für das geburtsdatum für die dauer der elternzeit. wenn der knirps bei mir am 20.09. kommt nehme ich elternzeit bis 20.09.2013, kommt er am 10.09. nehm ich bis 10.09.2013.

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Re: Antragstellung auf Elternzeit...

Antwort von MVgirl1986, 33. SSW am 26.07.2012, 11:35 Uhr

Mausi wie gesagt du müsstest es schon jetzt machen. Ich war extra in der Elterngeldstelle und habe zusätzlich mein AG gefragt. Willst du Elternzeit gleich nach dem Muschu dann musst du 7 Wochen vor ET stellen. Es sei denn dein AG hat individuell was anderes geregelt. Der Muttersxhutz kürzt die Ek Elternzeit. Heißt wenn ihr zusammen 14 Monate habt, habt ihr wg. Muschu nur noch 12 Monate zur Verfügung. Deshalb muss man auch schon 7 Wochen vor ET stellen. So wurde es mir in der ElterngeldStelle erklärt.

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Re: Antragstellung auf Elternzeit...

Antwort von AnjaMama75, 34. SSW am 26.07.2012, 11:38 Uhr

Wie jetzt... ewnn ich gleich nach dem Mutterschutz Elternzeit nehmen möchte, muss ich den Elterngeldantrag schon jetzt abschicken ? Ich habe gestern das Formular über die voraussichtliche Entbindung erst zur Krankenkasse geschickt wegen dem Mutterschaftsgeld.

Ihr verwirrt mich gerade.... ??

Gruss Anja

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Re: Antragstellung auf Elternzeit...

Antwort von MVgirl1986, 33. SSW am 26.07.2012, 11:49 Uhr

Nein nicht den Elterngeldantrag. Sondern den Antrag auf Elternzeit beim AG.

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@Franzi

Antwort von Anne87 am 26.07.2012, 12:04 Uhr

http://de.wikipedia.org/wiki/Elternzeit

Hier ist es auch noch mal anders erklärt..
Viell hast du ja was falsches verstanden?

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Re: Antragstellung auf Elternzeit...

Antwort von Panara1305, 35. SSW am 26.07.2012, 12:30 Uhr

Hi Anne!
Also, der "Antrag" auf Elternzeit muss dem AG spät. 7 Wochen vor Antritt der Inanspruchnahme zugehen. Ich würde das auch nicht eher machen, da Du ja jetzt gar nicht wirklich weißt, wann genau Du in Elternzeit gehen wirst - ist ja abhängig vom tatsächlichen Geburtsdatum, wenn dieser VOR Beginn des Mutterschutzes ist. Wenn der erst nach Beginn des MuSchu ist, kann man ja anders rechnen. MuSchu ist definitiv, egal wann in der Zeit das Baby kommt 14 Wochen. 6 Wochen vor ET und 8 Wochen nach ET. Kommt der Zwerg früher wird die Zeit die Dir vor ET fehlt hinten angehängt. Also kannst Du ab dem Zeitpunkt Ende MuSchu auch Elternzeit "beantragen". Wobei der Antrag ja komplett formlos sein kann und eher als Bekanntmachung dient.

Hier mal was offizielles dazu: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16318.html

Hoffe, ich konnte die Verwirrung nun komplett machen :)))

Liebe Grüße,
Nathalie

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Re: Antragstellung auf Elternzeit...

Antwort von MVgirl1986, 33. SSW am 26.07.2012, 12:56 Uhr

Also mir wurde in der Elterngeldstelle und beim AG gesagt, dass ich es 7 Wochen vor ET machen muss, wenn ich gleich nach dem MuSchu Elternzeit nehmen will, da der MuSchu wie Elternzeit zählt. Zudem hätte man ja eh nach Geburt nur 1 Woche Zeit (nach eurer Rechnung) und die 1 Woche nach der Geburt verbringt man normalerweise noch im KH und da hat man eh andere Sorgen als sich um Anträge zu kümmern. Es schadet nicht wenn man es schon jetzt macht.

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Auszug Elternzeit

Antwort von MVgirl1986, 33. SSW am 26.07.2012, 13:09 Uhr

Diesen Auszug hab ich von unserer Elterngeldstelle bekommen:

"Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber verlangt werden. Das gilt auch, wenn sich die Elternzeit unmittelbar an die Geburt des Kindes oder an die Mutterschutzfrist anschließen soll."

Dazu hab ich dann den Sachbearbeiter der Elterngeldstelle befragt und er meinte, dass ich es 7 Wochen vor ET stellen sollte, da der MuSchu ja wie Elternzeit zählt.

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Re: Antragstellung auf Elternzeit...

Antwort von Dancingstar, 35. SSW am 26.07.2012, 13:13 Uhr

Den Antrag auf Elternzeit muss man 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit, d.h. eine Woche nach der Geburt, stellen. Da sich die Dauer der Elternzeit nach dem Entbindungstermin richtet, kann man diese erst nach der Entbindung beantragen, sonst weiß man ja den genauen Termin nicht. Mit Mutterschutz hat das nichts zu tun, das ist was anderes.
Elterngeld ist nochmal was anderes, das beantragt man spätestens 3 Monate nach der Geburt. Für die ersten 2 Monate nach der Geburt gibts allerdings kein Elterngeld, weil man da ja noch Mutterschutz hat. Dem Antrag muss eine Original-Geburtsurkunde beiliegen, die hat man ja vorher auch noch nicht..
Da es nach der Geburt vermutlich stressig ist, kann man alle Anträge aber schon vorbereiten und muss dann nur noch Name vom Kind und Geburtsdatum ergänzen.

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Re: Antragstellung auf Elternzeit...

Antwort von MVgirl1986, 33. SSW am 26.07.2012, 13:16 Uhr

Die Elternzeit kann (und sollte man lt. Elterngeldstelle) auch schon vor ET. Ich hab einfach mit reingeschrieben "soll ab Geburtstermin beginnen" und den genauen Termin reicht man dann nach. Mussten wir ja bei meinem Mann auch so schreiben, weil er ab Geburt Elternzeit nimmt.

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Re: Antragstellung auf Elternzeit...

Antwort von Dancingstar, 35. SSW am 26.07.2012, 13:26 Uhr

Elternzeit hat man erst nach dem Mutterschutz. Und wie lang dieser geht, richtet sich nach dem Entbindungstermin. Wenns z.B. ein Frühchen wird, hat man ja 4 Wochen länger Mutterschutz.
Elterngeld dahingegen zählt ab Geburtstermin, gezahlt wird aber auch erst nach Ende des MuSchu.

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Re: Antragstellung auf Elternzeit...

Antwort von MVgirl1986, 33. SSW am 26.07.2012, 13:34 Uhr

Das weiß ich. Hab mich aufklären lassen in der Elterngeldstelle. Und der meinte halt, dass man schon 7 Wochen vor ET stellen sollte.

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FALSCH

Antwort von Spirelli87, 32. SSW am 26.07.2012, 14:16 Uhr

Und nun zum 10. Mal.
Die Aussage des werten Herrn von der Elterngeldstelle ist FALSCH.

Natürlich kann man alles vorher fertig machen und sogar schon abschicken, aber die Mitteilung an den Arbeitgeber über die Elternzeit (mehr ist es nämlich nicht mehr- kein Antrag, sondern nur eine Mitteilung) muss erst 1 Woche nach der Geburt raus.

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Re: FALSCH

Antwort von MVgirl1986, 33. SSW am 26.07.2012, 14:21 Uhr

Also ich glaube er muss es wissen. Er sitzt da ja nicht umsonst. Hab auch nen Auszug aus dem Gesetz, was er mir mitgegeben hat. Wie auch immer. Muss ja jeder selbst wissen. Nach der Geburt hat man dafür eh keine Zeit und es schadet nicht, es jetzt schon zu machen.

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Re: FALSCH

Antwort von Spirelli87, 32. SSW am 26.07.2012, 14:31 Uhr

Ich weiß es auch, hab ja schonmal beantragt nach meiner 1. SS :)
Und da wars überraschend ne Frühgeburt und so hat sich ALLES verschoben, da kann der Arbeitgeber mit nem zeitig gestellten ,,Antrag" auch nichts anfangen! Mein Arbeitgeber möchte jedenfalls den Schriebs erst nach Geburt, zusammen mit der Geburtsurkunde. Und wenn alles vorbereitet ist, wird sich auch Zeit finden, es auszudrucken.

Hier nun nochmal, wie schon viele andere vor mir:
Quelle: http://www.schwangerschaft-ueberblick.de/behoerdengaenge

Elternzeit:

Die Elternzeit muss dem Arbeitgeber etwa 7 Wochen vor dem geplanten Start mitgeteilt werden. Der formlose Antrag muss den konkreten Beginn und die geplante Dauer der Elternzeit enthalten. In besonderen Fällen ist aus dringenden Gründen auch eine kürzere Frist möglich, z.B. bei Frühgeburten oder einer Adoption. Auf die Elternzeit besteht ein gesetzlicher Anspruch, eine Zustimmung des Arbeitgebers ist also nicht erforderlich.

Ein früherer Antrag auf Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber ist nicht sinnvoll, denn der besondere Kündigungsschutz des Elternzeitgesetzes besteht erst mit der Elternzeit, bzw. frühestens 8 Wochen vor ihrem Beginn. Der Arbeitgeber könnte also im schlechtesten Falle einen zu früh gestellten Antrag für eine Kündigung nutzen.

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Re: Antragstellung auf Elternzeit...

Antwort von Ina-82, 33. SSW am 26.07.2012, 14:37 Uhr

Hi ihr Lieben,

gebe auch noch meinen Senf dazu.

Ich habe den Antrag auf Elternzeit 7 Wochen vor ET bei meinem Arbeitgeber eingereicht.
Habe es so formuliert ..... voraussichtlicher ET ist der ......
Ab dem tatsächlichen Geburtstermin beantrage ich ......
Mein Chef hat es unterschrieben, alles gut so. Geburtsbescheinigung reiche ich nach.
Elterngeldstelle hat gemeint das es so in Ordnung ist.
GLG

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Re: FALSCH

Antwort von MVgirl1986, 33. SSW am 26.07.2012, 14:39 Uhr

Achso. Naja wie auch immer. Ich habs schon eingereicht. Hab sicher keine Zeit dafür nach Geburt. Aber wird schon passen. Danke trotzdem.

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Re: Antragstellung auf Elternzeit...

Antwort von Mauzzi, 35. SSW am 26.07.2012, 15:01 Uhr

also ich hab mein AG gefragt wenn ich den abgeben muss und die die bei uns fürs Personal zuständig ist hat gesagt bis spätestens eine Woche nach nach der Geburt abgeben vorher geht es ja nicht da man ja nicht weiß wenn das Baby genau kommt.
Ich werde das Schreiben aber schon vorschreiben und dann nur noch Geburtsdatum einsetzen wenns soweit ist.


lg Stephi

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Re: Antragstellung auf Elternzeit...

Antwort von Hannah80 am 26.07.2012, 15:06 Uhr

na ja man kann es sich auch schwerer machen als es ist ; )
ob ich jetzt vor ET den antrag einreiche und dann nach entbindung die daten nachreiche oder den formlosen antrag auf elternzeit einfach schonmal vorbereite jetzt und nach der geburt noch die Daten schnell ergänze und losschicke......ähm da find ich jetzt variante 2 besser : ) du musst so oder so auch kurz nach der geburt einfach ein paar sachen erledigen. das kind muss man ja auch innerhalb einer woche anmelden.

ich habe es generell mit allen anträgen so gehandhabt das ich alle formulare da habe, so weit es ging schon ausgefüllt habe und mir überall post-its drangemacht habe wo noch was einzutragen ist. das alles schön in nem extra ordner abgeheftet und nach der geburt wird dann alles schnell nachgetragen und komplett losgeschickt.

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Hannah80...

Antwort von Anne87, 34. SSW am 26.07.2012, 17:34 Uhr

Wow so schöööön organisiert wäre ich auch gerne...
Ja im Prinzig muss man ja ,,nur'' den Elterngeldantrag, Antrag auf Kindergeld, und den Antrag auf Elternzeit wegschicken, wo überall die Geburtsurkunde beigefügt ist und gut ists oder????
Habe ich was vergessen?

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Re: Antragstellung auf Elternzeit...

Antwort von Maus_2012, 33. SSW am 27.07.2012, 20:34 Uhr

Es bringt nicht viel, das vor der GEburt zu beantragen... denn nach der Geburt muss man nochmal schriftlich den genauen Zeitraum einreichen! Am besten man bereitet das zu Hause alles vor und druckt es nach der Geburt nur schnell aus, nachdem man die Daten eingetragen hat!

mein Mann nimmt Elternzeit ab Geburt und er musste jetzt 7 Woche vor ET den Antrag stellen... denn er beginnt ja in 7 Woche mit der Elternzeit. Trotzdem muss er dann direkt nach der Geburt schriftlich einreichen, wann genau das Kind geboren ist, und ab welchem Tag er wieder arbeiten kommt!
Was genau die sehen wollen, weiß ich nicht... vllt. reicht ja ne Kopie von der GEburtsurkunde!

lg, andrea

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