Geschrieben von Lyn86, 25. SSW am 27.05.2020, 12:36 Uhr |
Zusatzfrage zur Elternzeit
Hallo Leute, wann gebt ihr Euren Antrag zur Elternzeit beim Arbeitgeber ab? Habe ja nur das voraussichtliche Geburtsdatum. Reicht das denn oder braucht der AG das ganz genau? Oder gebt ihr den Antrag dann kurz nach der Geburt ab? Waren doch ein paar mehr Fragen
Re: Zusatzfrage zur Elternzeit
Antwort von mawi007 am 27.05.2020, 13:56 Uhr
hallo aus dem august,
bei mir wars so, dass ich vorab mit dem erwarteten ET die EZ beantragt hab und nach der geburt eine geburtsurkunde mit dem tatsächlichen termin nachgereicht hab (muss man glaub eh wegen MuSchaftsG).
Re: Zusatzfrage zur Elternzeit
Antwort von Nini@1911 am 27.05.2020, 14:57 Uhr
Ich werde ihn bald einreichen und die Lebensmonate des Kindes und Datum angeben, dadurch dass es ja rein theoretisch reicht 7 Wochen vor Elternzeit abzugeben hast du nach der Geburt noch eine Woche Zeit, ich möchte es nur gern vorher machen und schreibe halt den voraussichtlichen et drauf dann weiß mein Arbeitgeber zumindest Schimmel wieviele Monate/ Jahre ich Elternzeit nehme. Ich werde nämlich die vollen 3 Jahre nehmen:)
Re: Zusatzfrage zur Elternzeit
Antwort von Lyn86, 25. SSW am 27.05.2020, 16:14 Uhr
Danke für eure Antworten...ich möchte gerne 2 Jahre in Elternzeit gehen. Ist es denn dann richtig gerechnet, dass man genau an dem 2. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten müsste? Ist irgendwie auch doof. Mein ET ist der 10.09... könnte ich denn z.B. auch zum 1.10 wieder anfangen zu arbeiten?
Re: Zusatzfrage zur Elternzeit
Antwort von Nini@1911, 23. SSW am 27.05.2020, 17:54 Uhr
Es sind exakt 2 Jahre wenn du im Anschluss an den Mutterschutz Elternzeit nimmst. Du könntest natürlich schon im Vorfeld bei deiner Firma fragen ob du noch ein paar Tage Urlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit nehmen kannst, sofern du von diesem Jahr noch Urlaubstage hast. Oder sonst Urlaub im Anschluss an die Elternzeit.
Re: Zusatzfrage zur Elternzeit
Antwort von mawi007 am 27.05.2020, 20:14 Uhr
wüsste nicht, was dagegen spricht z.b. 2 jahre und 1 monat EZ zu beantragen. müssen ja - soweit ich weiss - nicht volle jahre sein. einfach mit deinem AG sprechen.
Re: Zusatzfrage zur Elternzeit
Antwort von Mondkind20, 27. SSW am 10.06.2020, 23:00 Uhr
Also ich beantrage auch 1 Jahr und 5 Monate Elternzeit. Sind halt 5 Monate ohne Einkommen, aber irgendwie muss das finanziell gehen. Finde ich so schon früh genug...
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