September 2020 Mamis

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Geschrieben von Dani1983, 21. SSW am 06.05.2020, 4:45 Uhr

Ani.mi

Hey :) also es gibt da so nen partielles Beschäftigungsverbot was der Arbeitgeber aussprechen kann, das geht da auch um die Stunden Reduzierung. Muss deine Chefin aber bei der zuständigen Bezirksregierung anmelden. Sagte meine Frauenärztin... Mein Arbeitgeber hat mir dieses auch ausgesprochen weil wir aufgrund der Corona kriese 3 Schicht machen müssen ich aber nicht darf... So arbeite ich frühschicht normal, in der Spätschicht nur 6 Stunden kriege die anderen 2 Stunden noch bezahlt und Nachtschicht darf ich komplett zu Hause bleiben bei voller Bezahlung. So gibt es keine Probleme bei der Berechnung vom Elterngeld. Wenn dein Arbeitgeber es bei der Bezirksregierung anmeldet bekommt er den Teil den du nicht erarbeiten kannst von der Regierung bezahlt so das du keine einbußen hast...

 
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