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Geschrieben von Cherrykiss am 04.09.2017, 20:34 Uhr

Elterngeld

Hallo,
hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Meine eigene Suche war nicht wirklich erfolgreich.
Folgende Situation: Für ein Jahr habe ich Elterngeld beantragt. Das ist nun bald zu Ende.Werde aber trotzdem noch zu Hause bleiben. Also kein Einkommen.
Gesetzt dem Fall ich würde wieder schwanger werden. .- Welche Monate werden zur Berechnung herangezogen? Finde immer nur das Fallbeispiel, wenn man in der Elternzeit, schwanger wird. Bei wäre es dann ja danach. Oder doch nicht? Ich blicke nicht durch.


Vielen Dank

Lg

 
3 Antworten:

Re: Elterngeld

Antwort von Danyshope am 04.09.2017, 21:07 Uhr

Das ist simpel.

Es gelten IMMER die 12 Monate vor Bezug. Ausgeklammert werden aber Zeiten wo man Mutterschaftsgeld bekommen hat und bis zu 14 Monate EG im Höchstfall. Wobei bei normalen EG 12 Monate gelten, bei EG Plus 14 Monate Ausklammerung. Ausklammerung bedeutete dabei das eben auf vorherige Monate zurück gegriffen wird.

In Deinem Fall hängt es also davon ab ob du jetzt im 2ten Jahr EZ arbeitest oder nicht. Gehst du arbeiten, wird dieses Einkommen für das neue EG berücksichtigt. gehst du nicht arbeiten, wird es im schlechtesten Fall nur 300 € Mindest-Elterngeld geben. Halt davon abhängig wie schnell Du schwanger wirst und wie hoch dein Verdienst vor dem ersten Kind war. Wirst du schnell schwanger wird es eine Mischung aus den Monaten wo du jetzt kein Einkommen hast und evtl noch einigen aus der zeit von vor dem ersten Mutterschutz - halt damit du die 12 Monate voll bekommst. Dauert es länger, werden es halt 12 Monate 0 € Verdienst - also Mindestsatz. oder wenn Kind2 erst nach Ende deiner EZ kommt eben durch den neuen verdienst plus entsprechenden Nullrunden für die vollen 12 Monate. Damit du das volle EG wie bei Kind 1 bekommen würdest müsste dein neuer Mutterschutz schon fast beginnen.

Das man sich in EZ befindet spielt absolut KEINE rolle für die Berechnung des EG. Das das erste Jahr ausgeklammert wird liegt am EG-Bezug, nicht an dem Umstand das man sich in EZ befindet.

Bist du nach dem EG-Bezug noch in EZ, sprich hast du einen AG. oder bist du dann Hausfrau? Weil wäre wichtig wegen Mutterschaftsgeld. Und wegen deiner Krankenversicherung. Den ohne EG musst du eine Lösung für die Krankenversicherung finden wenn du keinen AG hast und damit auch keine EZ. Bist du dagegen weiterhin in EZ daheim weil eben AG, dann bist du weiterhin beitragsfrei versichert. Und solltest dann zum neuen Mutterschutz die laufende EZ beenden damit du das volle Mutterschaftsgeld wie bei Kind1 bekommst. Restliche EZ würde ich mir dann beim AG absichern für später, wer weiß wozu das noch nützlich sein kann.

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Re: Elterngeld

Antwort von nita83 am 04.09.2017, 22:23 Uhr

Hallo die Elternzeit kannst du auch ohne Bezug weiter nutzen Max. 3 Jahre.
Dann wäre das ja vielleicht kein Thema. Sonst bleibt im schlimmsten Fall nur der mindestsatz.
LG nita

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Re: Elterngeld

Antwort von Cherrykiss am 05.09.2017, 20:43 Uhr

Hallo,
vielen Dank für deine Antwort.
Bei meinem Arbeitgeber habe ich die Elternzeit verlängert und bin noch angestellt und somit auch krankenversichert.
Bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob ich das richtig verstanden habe... fasse mal kurz zusammen. Es werden immer die letzten 12monate vor Geburt von Kind 2 genommen. Wenn in diesen 12 Monaten Elterngeld für Kind 1 gezahlt wurde, fällt diese Monat raus und es wir ein Monat vor Kind1 genommen zur Berechnung des Elterngelds für Kind 2.

Monate in denen ich nur zu Hause war und kein Elterngeld bezogen habe werden mit 0€ berechnet?

Vielen Dank

Lg

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