Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von 2002/05 am 09.03.2006, 20:23 Uhr

@kleinerstern: Wie meinst du das????...

...was du da unten bezüglich de Betreuungunterhalts geschrieben hast?

Bei unehelichen Kinder, wo man jedoch mit dem Vater zusammengelebt hat, muß länger Betreuungsunterhalt gezahlt werden (als die reg. 3 Lj.)??????

Hab ich das richtig verstanden?

Wenn ja, könntest du mir biite sagen wo ich das nachlesen kann? Wäre recht wichtig für mich!

Danke

LG Anne

 
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.