Geschrieben von 2002/05 am 09.03.2006, 20:23 Uhr |
@kleinerstern: Wie meinst du das????...
...was du da unten bezüglich de Betreuungunterhalts geschrieben hast?
Bei unehelichen Kinder, wo man jedoch mit dem Vater zusammengelebt hat, muß länger Betreuungsunterhalt gezahlt werden (als die reg. 3 Lj.)??????
Hab ich das richtig verstanden?
Wenn ja, könntest du mir biite sagen wo ich das nachlesen kann? Wäre recht wichtig für mich!
Danke
LG Anne