Geschrieben von Ikmam am 30.01.2012, 23:20 Uhr |
Wohngeldantrag - kennt sich jemand aus ?
Guten Abend zusammen !
Nachdem endlich bereits nach nur 4 Monaten *augenroll* der Aufhebungsbescheid vom ALG II angekommen ist, versuche ich gerade durchzurechnen, ob sich ein Antrag auf Wohngeld lohnt, scheitere aber an den Einkommensfragen.
Laut Seite des Wohngeldrechners (http://www.wohngeldantrag.de/wog-abfrage.php), wird Kindergeld nicht als "Einkommen"gerechnet. Und auch nicht das Einkommen der Kinder. Was ist nun mit den Unterhaltszahlungen ? Ist der Kindesunterhalt "Einkommen der Kinder" und somit mein Einkommen nur der Teil, der mit zugesprochen wurde und bezahlt wird ? Oder ist mein "Einkommen" = Kindesunterhalt PLUS Ehefrauenunterhalt ?
Bin verwirrt ...
Danke und VG,
Silke
Re: Wohngeldantrag - kennt sich jemand aus ?
Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 30.01.2012, 23:22 Uhr
Ich denke mal (aber denken ist nicht wissen!), dass Unterhalt auch Einkommen der Kinder ist.
Dann müsste deinen Aussagen zufolge, der Unterhalt auch nicht angerechnet werden.
Aber vielleicht weiß es noch jemand genau.
LG
S
Re: Wohngeldantrag - kennt sich jemand aus ?
Antwort von Ikmam am 30.01.2012, 23:36 Uhr
Danke schonmal !
Worüber ich dabei stolpere ist: Dann würden wir fast die komplette Miete bezahlt bekommen - 580 € pro Monat mehr in der Tasche ? Das klingt wie im Märchen ...
Mal sehen ob sich noch jemand rührt, sonst werde ich morgen mal telefonieren ...
LG !
Re: Wohngeldantrag - kennt sich jemand aus ?
Antwort von mf4 am 30.01.2012, 23:42 Uhr
Kindesunterhalt zählt als Einkommen, Kindergeld nicht.
Re: Wohngeldantrag - kennt sich jemand aus ?
Antwort von Ikmam am 30.01.2012, 23:51 Uhr
Ah, danke ! Das verträgt sich auch besser mit meinem "Gerechtigkeitsempfinden".
Dann ist das "Einkommen der Kinder" nur interessant, falls sie definitiv bereits in Ausbildung sind / arbeiten ?
VG,
Silke