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Geschrieben von MamaFranzi85 am 19.02.2011, 16:39 Uhr

Unterhaltsvorschussfrage

Mein Exfreund und Papa meines Kindes ist Ende Dezember endgültig ausgezogen.
Er hat mir alle Elektrogeräte etc. da gelassen die er bezahlt hatte damals und so ist unser Verhältnis inzwischen auch ganz okay.
Ich komm als Vollzeitarbeitende Mama soweit gut klar mit dem Geld was ich habe und bräuchte den UVG nicht unbedingt. Und da er mir ja alle Möbel im Wert von über 3000 Euro etc. überlässt hatten wir ausgemacht dass ich den erstmal nicht beantragen würde.
Jetzt ist nur meine Frage, ich will natürlich keine komplette Verzichtserklärung unterschreiben (falls das überhaupt ginge) weil ich nur nen befristeten Arbeitsvertrag hab und ja nicht weis was beruflich passiert.
Kann ich das einfach momentan gut sein lassen und dann einfach eventuell zu einem späteren Zeitpunkt beantragen?
Meine Tochter ist 4 und so weit ich weis bekommt man UVG ja maximal 6 Jahre bis zum 12. Lebensjahr des Kindes.

 
9 Antworten:

Re: Unterhaltsvorschussfrage

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 19.02.2011, 16:53 Uhr

Warum zahlt er denn keinen Unterhalt?

Du kannst auf den Kindesunterhalt nicht verzichten, dein Kind hat einen Anspruch darauf. Selbst eine Verzichtserklärung ändert daran nichts.

Wenn dein Ex unfähig ist, Unterhalt zu zahlen und es auch bleiben wird, macht es Sinn, denn Unterhaltsvorschuss erst ab dem 6. Geburtstag zu beantragen, dann ist der Betrag höher.

ICH würde nicht auf den Unterhalt verzichten. Warum auch, es ist auch SEIN Kind. Wenn er für 3000 Euro Geräte kaufen kann, ist er doch vermutlich schon in der Lage Unterhalt zu zahlen, oder?

LG
S

LG
S

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Re: Unterhaltsvorschussfrage

Antwort von Anjaunddavid am 19.02.2011, 17:09 Uhr

Schliesse mich an.
Es geht ja in dieser finanziellen Hinsicht nicht um DICH oder ihn, sondern um das KInd.
Es ist das Geld des Kindes.

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Re: Unterhaltsvorschussfrage

Antwort von engelchen_lpz am 19.02.2011, 17:40 Uhr

wenn du das geld nicht brauchst biete ihm doch einfach an, das er mtl geld / Unterhalt für sein Kind auf ein extra konto überweist...

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Re: Unterhaltsvorschussfrage

Antwort von berita am 19.02.2011, 17:42 Uhr

Solche Verzichtserklärungen sind meines Wissens sowieso nicht gültig, aber frag lieber einen Anwalt. bevor du doch noch was unterschreibst.

Solange du nicht von Sozialgeldern lebst, kann dich keiner zwingen, UHV zu beantragen. Du kannst das also auch später tun. Allerdings gab es in letzter Zeit Bestrebungen, den UHV vom Einkommen abhängig zu machen. Könnte also passieren, dass du irgendwann keinen mehr bekommst, weil du "zuviel" verdienst. Und wenn man sich anschaut, wie rücksichtslos die Politiker im sozialen Bereich streichen (z.B. beim Erziehungsgeld), dann halte ich es für ziemlich wahrscheinlich, dass das irgendwann passiert.

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Re: ne er verdient nichts....(er ist Hartz IV-Empfänger)

Antwort von MamaFranzi85 am 19.02.2011, 18:49 Uhr

Er kann auch von sich aus nichts auf ein Sparkonto überweisen
wenn wie gesagt , würde es eh nur über Unterhaltsvorschuss gehen den ja das Jugendamt zahlt und dann von ihm zurückfordert

Die Geräte hat er von seinem Kinder-/Jugendsparkonto bezahlt bzw. von seinen Eltern/Oma geschenkt bekommen. Jetzt lebt er in einer Wohngemeinschaft und braucht die nimmer.

Naja das Jugendamt zahlt den Großteil des Kindergartenbeitrags (also ich zahl nur einen Teil Essensgeld). Heißt das jetzt ich muss doch den Unterhaltsvorschuss beantragen?

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Re: ne er verdient nichts....(er ist Hartz IV-Empfänger)

Antwort von shinead am 19.02.2011, 18:53 Uhr

OK, das Jugendamt zahlt den KiGa. Dann verdienst Du doch nicht in solchen Spheren als das Du auf den UVG verzichten solltest.

Dein Ex wäre im Übrigen der erste Hartz IV'ler der das Geld zurück überweisen muss. Mein Ex muss es nicht und ich kenne auch keinen Hartz IV'ler der nach Antritt einer Arbeit dazu genötigt wurde.

Komm wieder zu verstand und werde ein bisschen Löwenmama für Dein Kind.

Gruß
Corinna

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Re: ne er verdient nichts....(er ist Hartz IV-Empfänger)

Antwort von berita am 19.02.2011, 19:20 Uhr

Nee, ich meinte, wenn das Amt für deinen Lebensunterhalt aufkommen würde (Hartz4). Da wird meines Wissens nicht geduldet, dass man auf Unterhalt/UHV verzichtet bzw. es wird angerechnet.

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Re: ne er verdient nichts....(er ist Hartz IV-Empfänger)

Antwort von +emfut+ am 19.02.2011, 19:22 Uhr

Doch, ich kenne einen: Mein Ex bezog H4, ich bekam UHV, und jetzt hat er einen Job und muß das Geld an das JA zurückzahlen.

Ich würde auf den UHV nicht komplett verzichten - aber vielleicht gibt es ja Zeiten, wo Du es dringender brauchst als jetzt. Und, rein rechnerisch: Wenn vom KV eh nichts zu erwarten ist, dann beziehe lieber die letzten 6 Jahre (also vom 6. bis zum 12. Lebensjahr des Kindes) UHV, denn da ist es mehr.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: ne er verdient nichts....(er ist Hartz IV-Empfänger)

Antwort von shinead am 19.02.2011, 20:14 Uhr

Cooles Jugendamt!

Meines hat mir gleich mitgeteilt das er nicht zurückzahlen müsse, da er "unverschuldet" den Unterhalt nicht zahlen könne. *gähn* Herr S. ist faul und gibt das auch zu. Natürlich nicht gegenüber dem Sachbearbeiter...

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