Geschrieben von Keks10 am 19.10.2010, 10:49 Uhr |
Muß euch mal was fragen......bezügl. halbes Kindergeld...????
der KV meiner kleinen hat mich gestern angerufen, er gratulierte mir sogar, zwar im sehr läppischen ton, aber er hat dran gedacht, nun meine frage an euch.....
er macht grad z..zt seine steuererklärung, seine mama macht ihn ganz verrückt, wegen den galben kindergeld, das müßte er bei der steuer mit angeben, stimmt das ??? ich bekomme für die kleine das ganze kindergeld, da ich alleiniges sorgerecht seit geburt habe, wir waren nicht verh....
er zahlt seit 07-2010 seitdem wir getrennt wohnen unterhalt, wo das halbe kindergeld schon abgezogen worden ist, steht ihm das doch garnicht zu.....???
er macht mich ganz wuschig......
er sagt, ich müßte ihm was nachzahlen.......
Antwort von Keks10 am 19.10.2010, 10:50 Uhr
er sagt, ich müßte ihm was nachzahlen.......
Re: Muß euch mal was fragen......bezügl. halbes Kindergeld...????
Antwort von vallie am 19.10.2010, 10:55 Uhr
normalerweise ist im festgesetzten unterhaltszahlbetrag das kindergeld schon hälftig abgezogen.
also nix nachzahlen.
@vallie
Antwort von Keks10 am 19.10.2010, 10:56 Uhr
der gleichen meinung bin ich auch.....der scheint es nicht zu verstehen.....
Re: er sagt, ich müßte ihm was nachzahlen.......
Antwort von Suka73 am 19.10.2010, 10:56 Uhr
Er meint den Kinderfreibetrag. Nachzahlen musst Du nichts. Aber wenn Du mal auf Deine Lohnsteuerkarte nachschaust, steht da ein halbes Kind, das andere halbe Kind steht auf seiner Lohnsteuerkarte. Ich habe sowas ähnliches hier schon mal gepostet oder gefragt.
Du kannst, wenn die Unterhaltszahlungen zu 75% nicht erfüllt wurden, auf bei Deiner Steuererklärung dies dort mitteilen und den ganzen Kinderfreibetrag beantragen, da gibts ein Extrafeld auf der Anlage Kind... Da steht
Zeile 31
Ich beantrage den vollen KFB und den vollen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, weil der andere Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75% erfüllt hat
Zeile 32
Ich beantrage den vollen Freibetrag für den Betreuungs.... weil das minderjährige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet war
LG Sue
Re: @vallie
Antwort von mf4 am 19.10.2010, 11:21 Uhr
Wenn er lesen kann dann schick ihm das:
http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/kindergeldanrechnung-bei-minderjaehrigen-im-unterhaltsrecht_506.php
Frage
Was passiert bei Krankengeld ?
Groschi
Ich hatte eine super Geburtstagsparty, ABER..
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...ICH SCHMEISS MAL KUCHEN U. KAFFEE IN DIE RUNDE.......habe heute Geburtstag !!
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