Geschrieben von minimann am 06.01.2010, 16:22 Uhr |
@ Kindergartenkosten
Hallo. kurze Frage.
Ist der Ex-Mann verpflichtet einen Teil der Kindergartenkosten mit zu übernehmen?
lg
ja
Antwort von Keksraupe am 06.01.2010, 16:23 Uhr
das geht nach Einkommen, je nachdem wieviel er verdient und wieviel du, müsst ihr in % ausrechnen lassen wioeviel er zu tragen hat
nennt sich SONDERBEDARF
Re: ja
Antwort von minimann am 06.01.2010, 16:24 Uhr
danke.....
wie rechne ich das aus, also wo stehen die zahlen, wer wieviel was verdient usw?
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Antwort von Keksraupe am 06.01.2010, 16:26 Uhr
die zahlen stehgewn auf deiner gehaltsabrechnung bzw auf seiner (wer wieviel verdient) und ausrechnen kann dir das ein familienanwalt oder das Jugendamt. Die ziehen erstmal den Selbsterhalt ab, den jeder zur Verfügung hat, nachdem er auch Unterhalt für das Kind geleistet hat (wenn er also z.B. 1500 verdient, werden erstmal die 200 unterhalt abgezogen und dann sein selbstbehalt, bei dir genauso)
wie hoch der genau ist, weiß ich nicht, und es gibt immer einzelfälle...
deshalb: Beistandschaft beim JA holen und von dort klären lassen (dann ist es auch direkt rechtskräftig)
Re: keksraupe du urmel......
Antwort von minimann am 06.01.2010, 16:32 Uhr
wo ich die zahlen auf dem gehaltszettel finde weiß ich
hab mich unglücklich ausgedrückt.......
aber der letzte satz hilft mir auch schon weiter.....
danke dir.
lg
Re: keksraupe du urmel......
Antwort von vallie am 06.01.2010, 16:58 Uhr
aus erfahrung des kieselchen kann ich nur sagen, daß das jugendamt da nicht sonderlich hinterherschleicht, denn die sind froh, wenn der vater unterhalt zahlt.
wenn es alle jugendämter so handhaben, mußt du dich da schon selber drum kümmern....
dann empfehle ich einen guten Familienanwalt
Antwort von Keksraupe am 06.01.2010, 17:07 Uhr
meiner ist da ganz toll ;-)
Re: dann empfehle ich einen guten Familienanwalt
Antwort von vallie am 06.01.2010, 17:11 Uhr
ist halt dann nur die frage, ob der nicht mehr kostet, als man im endeffekt davon profitiert!!!
oder man setzt das gute verhältnis evtl aufs spiel....
Re: dann empfehle ich einen guten Familienanwalt
Antwort von Keksraupe am 06.01.2010, 17:17 Uhr
wenn ein gutes Verhältnis da ist, schaut man einfach, wieviel jeder an Geld hat, und rechnet die % wer was zahlt selbst aus... ;-)
und wenn man kaum Geld hat, bekommt man für den Anwalt einen Beratungsschein
Re: dann empfehle ich einen guten Familienanwalt
Antwort von vallie am 06.01.2010, 17:28 Uhr
bei geld hört dann leider oft das gute verhältnis auf.
ein beratungsscheinanwalt legt sich aber leider leider oft nicht so ins zeug, wie einer, der cash sieht....
Re: dann empfehle ich einen guten Familienanwalt
Antwort von lilliblue am 06.01.2010, 17:57 Uhr
Mein Beratungsschein Anwalt meinte, dann versuchen sie mal ihr Glück....ging aber um die Abfinundung meiner Ex-Firma...wissen sie was die Beratung schon kostet? Ich bekomme für den Schein nicht mal 20 Euro !! sowas sagte er mir...na Prost Mahlzeit...
wegen Kindergarten...ich bekam mal vom JA so ein Schrieb..falls es mal sein sollte, kümmern die sich drum, aber bis jetzt wird mir der Kiga noch fast bezahlt....aber wenn ich mal wieder eigenes Geld verdienen darf, lasse ich es übers JA ausrechnen, was er zahlen muss
Susi
Re: dann empfehle ich einen guten Familienanwalt
Antwort von vallie am 06.01.2010, 18:21 Uhr
das IST auch so. würde mich für lau auch nicht engagieren wollen...oder weniger....
da bin ich ja mal gespannt, ob sich muc city mehr ins zeug legt, als muc country...
Re: dann empfehle ich einen guten Familienanwalt
Antwort von lilliblue am 06.01.2010, 18:24 Uhr
Ich finde dann sollten sie diese Beratungsscheine lassen...ich bin von Hinz nach Kunz, um diesen Schein zu bekommen, dann hat wieder was gefehlt..dann wieder hin...dann zum Anwalt und der hat sehr spärlich mit mir geredet...das hätte ich mir auch sparen können, ich DACHTE, der hilft mir :-)...Anwalt in Muc City :-)...er hat mir nur geraten, nehmen sie das Angebot an...hätte ich das gemacht, wär ich mit 12 Td. Euro weniger aus der Firma....
meinte das jugendamt
Antwort von vallie am 06.01.2010, 18:54 Uhr
bin doch münchen land...
Re: meinte das jugendamt
Antwort von lilliblue am 06.01.2010, 18:55 Uhr
ahso, i a :-)
stadt hat 2 Jahre gebraucht, um einen Titel zu erwirken :-)
hmm, irgendwie scheine ich mit meinem anwalt echt nen glücksgriff zu haben
Antwort von Keksraupe am 06.01.2010, 19:26 Uhr
der hat auch "nur" den beratungsschein von mir bekommen, und hat mich vor Gericht prima vertreten. ER hat auch für mich die Prozeßkostenhilfe beantragt (und genehmigt bekommen)
einfach spitze!
Re: @ Kindergartenkosten
Antwort von elonamc am 06.01.2010, 21:35 Uhr
Hallo,
du kannst als Alleinerziehende die Kindergartenkosten auch von der Stadt erstattet bekommen. Soll heißen sie bezahlen dir den Kiga-Platz. Zumindest war das bei mir so. Bei der Stadt (Fachdienst Jugend und Schulen,Team Kindertagesstätten - so heißt das bei uns ), gibt es Anträge auf Befreiung. Vielleicht wäre das eine Alternative. :-)
Liebe Grüße Elona