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Geschrieben von Katl77 am 23.03.2006, 13:05 Uhr

Kennt sich hier jemand mit ALG2 aus?

Hallo,

ich hätte eine Frage, und hoffe, es kann mir vielleicht jemand weiterhelfen. Erst mal zur Vorgeschichte: Mein Vater lebt in Sizilien, dem habe ich vor ca. 4 Jahren 2500 € geliehen...

Jetzt endlich kann er mir das Geld zurückzahlen. Jetzt ist es so, daß ich arbeitslos bin und noch bis zum 16.05.06 ALG1 bekomme, danach ALG2. Wie ist das, wenn mein Vater mir den Betrag von 2500 € auf mein Konto überweist, wird das dann irgendwie bei der Berechnung des ALG2 angerechnet oder so? Ich kenn mich da wirklich nicht aus... Vielen Dank schon mal...

Lg Katja

 
9 Antworten:

Re: Kennt sich hier jemand mit ALG2 aus?

Antwort von annikala am 23.03.2006, 13:59 Uhr

ja!
annika

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Re: Kennt sich hier jemand mit ALG2 aus?

Antwort von LoveMum am 23.03.2006, 14:01 Uhr

Ich denke, ja. Es ist zwar gemein aber so wird es wohl sein.

LG Heike

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Re: Kennt sich hier jemand mit ALG2 aus?

Antwort von annikala am 23.03.2006, 14:04 Uhr

als ich zusätlich. ALG2 beantragt habe wurde ich sogar nach Gemälden, Videokameras usw. gefragt und mir wurde gleich ein handzettel mitgegeben, wie und wo man diese Dinge Geldgewinnend versetzen kann!

Da war ich ja baff.
annika

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Re: Kennt sich hier jemand mit ALG2 aus?

Antwort von Big Mamma am 23.03.2006, 14:11 Uhr

keine ahnung, aber war es nich tso, dass man nen betsimmten betrag auf dem sparbuch haben darf? weiss aber schon nimmer wieviel das war.

LG MEL

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Re: Kennt sich hier jemand mit ALG2 aus?

Antwort von annikala am 23.03.2006, 14:21 Uhr

ich weiss nur, dass dein auto einen best. wert nicht übersteigen darf, da dies auch als Vermögen gewertet wird.

Normalerweise, so wurde es mir gesagt, erst das GEsparte, Lebensversicherung, Bausparvertrag usw...aufbrauchen, dann Hartz 4??

annika

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Re: Kennt sich hier jemand mit ALG2 aus?

Antwort von Katja + Fabio (Berlin) am 23.03.2006, 14:54 Uhr

Hallo,

eine rechtlich verbindliche Auskunft kann ich Dir nicht geben.

Man darf (soweit ich mich erinnere)ein Vermögen von 200€ pro Lebensjahr plus 750€ für irgendwelche Anschaffungen haben ohne das es als Vermögen zählt und Dir abgezogen werden kann. Auch Kinder haben einen Freibetrag von 4100€ plus den 750€.
Wenn Du also mit dem Geld von deinem Vater nicht über diese Freibetragsgrenze kommst dürfte Dir auch nichts angerechnet/abgezogen werden dürfen!!!

Wie es allerdings in der Praxis aussieht (da kommt mal eben eine Überweisung von 2500€ auf dein Konto) kann ich Dir nicht sagen.

LG Katja & Co

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Re: Kennt sich hier jemand mit ALG2 aus?

Antwort von asya am 23.03.2006, 15:13 Uhr

Das Problem ist nicht 2500€, man hat tatsächlich eine Vermögensfreigrenze von einigen Tausend Euronen. Allerdings, wäre es nach dem Zuflussprinizip ja Einkommen für den Monat, an dem dir das Geld überwiesen wird.
Vermögen hätte bei Antragsabgabe genannt werden müssen.
Entweder er soll es dir per Western Union schicken (musst du dann mit deinem Gewissen vereinbaren) oder du sprichst mit deinem SB darüber. Einfach mal unverbindlich fragen. was wäre wenn du damals geliehenes Geld rurückbekommen würdest, ob du es in die Alterssicherung einzahlen dürftest/anlegen dürftest ohne Abstriche mit dem ALG2 in Kauf zu nehmen.

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Re: Kennt sich hier jemand mit ALG2 aus?

Antwort von Katl77 am 23.03.2006, 17:45 Uhr

Hallo Ihr lieben,

vielen Dank für Eure Antworten. Ja, das hatte ich vermutet, daß es angerechnet wird... Mal schauen, wie wir das jetzt machen... Ich bekomme dann ja sowieso weniger als jetzt und dann noch mal was "abgezogen" bekommen...Puh, dann wird´s verdammt knapp.

Lg Katja

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Wenn Du nicht soviel Vermögen hast...

Antwort von Ralph am 23.03.2006, 18:05 Uhr

Hi Katja,

wenn Du nicht soviel Vermögen hast, dann sieh zu, daß die 2.500,- € NOCH IM APRIL (!!!) auf Dein Konto eingehen. Das wäre ganz wichtig. Im April bist Du auf keinen Fall hilfebedürftig, also wird dieser Geldeingang NICHT als Einkommen gewertet.

Pro Lebensjahr darfst Du 200,- € an Vermögen haben, mindestens 4100,- €. Dazu noch ein Auto mit höchstens 5.000,- € Wert (was darüber liegt, wird dem Vermögen zugeschlagen). Jedes Kind hat auch nochmal 4100,- € Vermögensfreigrenze. Rechne es aus. Kommst Du mit den 2.500,- € über diese Grenze? Wenn nicht, --> null problemo!

Heikel wird es, wenn das Geld zu einem Zeitpunkt auf Dein Konto kommt, in dem Du schon ALG2 beziehst, dann wird mindestens ein Monatsbedarf davon abgezogen. Muß ja nicht sein... :-)

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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