Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mami3jungs am 05.03.2008, 18:56 Uhr

Hallo,ich geselle mich mal zu Euch...

Hallo,
ich habe mich Gestern dazu entschlossen mich von meinem Mann zu trennen und war Heute bereits bei meiner Anwältin.Ich habe die Möglichkeit eine Wohnung ab dem 16.3. spätestens aber zum 1.4. zu bekommen.Ich habe 3 Jungs wovon aber nur der kleinste von meinem Mann ist.Da ich damals alles für meinen Mann aufgegeben habe,besitze ich keinerlei Möbel oder sonst was.In der Ehe wurden nur Waschmaschine und Trockner angeschafft,mehr nicht.Könnt ihr mir vielleicht helfen,wo ich eventuell Hilfen dafür bekommen könnte?Ich bin ja komplett aufgeschmissen,aber die Trennung muss einfach sein,für die Jungs und auch für mich.Bei der Caritas habe ich mich schon auch schon erkundigt aber so ganz habe ich immer noch keinen Plan wie die mir helfen können?!Bei der ARGE war ich gestern schon und habe einen Antrag mit bekommen.Am 20.3. habe ich einen Termin zur Antragsabgabe,bin mal gespannt wie lange das dann noch dauert bis das alles berechnet ist usw.! Der Vater des mittleren Sohnes zahlt keinen Unterhalt und da ich verheiratet bin habe ich auch kein Anspruch auf UVG,der Vater von großen hat auch nie gezahlt und ist letztes Jahr verstorben.Halbwaisenrente bekommt er auch nicht,weil ich verheiratet bin.Wie sieht das denn aus,jetzt wo ich mich getrennt habe?Haben die Jungs jetzt einen Anspruch auf irgend etwas? Noch wohnen mein Mann und ich zusammen in einer Wohnung aber getrennt von einander.Ich bin euch für jeden Tip dankbar.

LG Steffi

 
2 Antworten:

Wegen Halbwaisenrente

Antwort von Wartender Mond am 06.03.2008, 15:08 Uhr

begreif ich nicht ganz. so wie ich das mal gelernt habe, bekommt das Kind dann trotzdem noch Halbwaisenrente, auch wenn du verheiratet bist, so lange der Verstorbene dem Grunde nach unterhaltspflichtig ist, und dein neuer mann das kind nicht adoptiert hat.

ist zwar schon ne zeit lang her dass ich rentenrecht gelernt hab aber denke das war so. *grübel*

zumindest jetzt müsste ja ein anspruch dann bestehen, oder hatte der leibliche vater schon die allgemeine wartezeit in der gesetzlichen rentenversicherung nicht erfüllt???

dann gibts auch jetzt nichts.

es gibt in größeren städten auskunfts- und beratungsstellen der deutschen rv, geh da hin, die helfen dir unentgeltlich weiter

gruß wm

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Re: Wegen Halbwaisenrente

Antwort von Anjaunddavid am 06.03.2008, 16:22 Uhr

schliesse mich an! Die Halbwaisenrente hat nichts damit zu tun, ob DU wieder heiratest.

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