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Geschrieben von Einstein-Mama am 03.05.2010, 20:45 Uhr

Fragen an die routinierten Aes

1.wenn der kv nebenher jobt, wird das aufs gehalt angerechnet, bzw. fällt dann mehr unterhalt an?
2. wenn der kv die kinder übers wochenende hat, aber jeden abend unterwegs ist und jeweils erst gegen früh heimkommt, hab ich eine handhabe ihm die kinder da eben nicht zu geben und alternativ eine betreuung zu organisieren (ich hatte am we nachtdienst, es handelt sich also um meine dienstwochenenden, die seine besuchswochenenden sein sollten).

die kinder sind zwar ua im haus der großeltern, jedoch in einer separaten wohnung.

*mantrasingt* ich reg mich nicht auf, ich reg mich nicht auf, ich reg mich nicht auf

 
14 Antworten:

Re: Fragen an die routinierten Aes

Antwort von Patti1977 am 03.05.2010, 20:46 Uhr

zu 1. Ja
zu 2. würde meine Sachbearbeiterin beim JA fragen.

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zu 1.

Antwort von Einstein-Mama am 03.05.2010, 20:48 Uhr

wirklich ja?
auch wenn es ein 400 euro-job wäre?

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Re: Fragen an die routinierten Aes

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 03.05.2010, 20:50 Uhr

1: JA!

2: Ich denke leider nein, denn die Kinder schlafen nachts und er darf sich auch in der Umgangszeit sicherlich eine abendliche Betreuung suchen.
Außerdem haben die Großeltern auch ein eigenes Umgangsrecht zu den Enkelkindern, dass sie im Streifalle geltend machen könnten.


Danke für das Mantra. Hilft bei mir leider nicht.

LG

S

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Re: zu 1.

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 03.05.2010, 20:50 Uhr

Es ist sein Verdienst! Ergo: JA!

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Re: Fragen an die routinierten Aes

Antwort von Savanna2 am 03.05.2010, 20:53 Uhr

Verletzt es nicht die Aufsichtspflicht wenn Mutter oder vater ihre Kinder über Nacht allein lassen?

Wir alt sind sie denn?

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Re: Savanna,

Antwort von Anjaunddavid am 03.05.2010, 20:56 Uhr

ich glaube, die Kids sind ja betreut, Savanna. Dabei ist es in dem Falle gleichgültig, von wem, denn Hauptsache, sie sind es.

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Re: Fragen an die routinierten Aes

Antwort von TeasyEasy am 03.05.2010, 20:58 Uhr

Savanna, das kann man so nicht stehen lassen. es ist nicht kindeswohlgefährdend wenn die Kinder beim Umgang von Oma oder auch von Person XYZ betreut werden. der Umkehrschluss wär ja dann auch, daß Einstein nie nen Babysitter haben dürfte...

1. Das wird definitiv angerechnet.

2. S.O auch bei SPMFL die Kinder sind angemessen betreut ( Großeltern ) und daher geht normalerweise nichts. Deshalb zum JA zu gehen, fände ich übertrieben. Was der Umgangselternteil in der Zeit macht wo die Kinder bei ihm sind, ist seine Sache, solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Und das ist es nicht.

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Re: Fragen an die routinierten Aes

Antwort von Einstein-Mama am 03.05.2010, 21:04 Uhr

zunächst, ich will nicht falsch verstanden werden. ich wollte jeglichen rosenkrieg vermeiden.

ABER, zwecks punkt 2.
die großeltern hören die kinder nicht, weil diese sich dann nicht in der gleichen wohnung befinden.
die kinder sind 6 und 10, also schon alt genug um bei fieber, sonstigen ereignissen zur oma zu gehen.
ABER, es war das erste besuchswochenende bei ihm und hat super begonnen...

punkt 1. ist ja cool.

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schliesse mich den anderen an

Antwort von krümel und murmel am 03.05.2010, 21:06 Uhr

was er in seiner zeit macht ist seine sache hauptsache das kindswohl ist nicht gefährdet.
ich denke in der nächsten zeit wirst du auch lernen einige sachen gelassener zu sehen.
jugendamt zu fragen halte ich auch für übertrieben!

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Re: Fragen an die routinierten Aes

Antwort von Savanna2 am 03.05.2010, 21:06 Uhr

Also ich habs so verstanden die Kinder sind NICHT betreut weil Oma und Opa in ner anderen Wohnung sind.

Sonst wäre es natürlich ok.

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Re: schliesse mich den anderen an

Antwort von Savanna2 am 03.05.2010, 21:09 Uhr

Vom alter her denke ich ist es ok.
Ich persönlich würde es nicht machen ohne jemand direkt in der Wohnung zu haben ich bin glaub ich auch etwas zu vorsichtig.

Aber gerade wenn etwas sein sollte wie Kabeldurchbrennen.Feuer oder sonstiges passiert oder die Kinder Angst haben weil zb jmd klingelt würden mir Oma und Opa ausser hörweite nicht reichen.

Abgesehen davon finde ichs nicht gerade nett den Kidnern gegenüber sie allein das erste mal in der Wohnung zu lassen die sie ja dann wohl kaum kennen.

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Re:

Antwort von hexemama am 03.05.2010, 21:12 Uhr

Hallo,
also wenn die Wohnung komplett extra ist, finde ich das nicht okay. Weiß leider nicht wie die Gesetzteslage da ist, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es so geht. Dann kann ich ja auch am WE Party machen gehen, weil ich in einem Mehrfamilienhaus wohne und drum herum Nachbarn sind? Das kann ja nicht angehen, außerdem denke ich wenn man sein Kind alle 14 Tage am WE hat, kann man ja sicher auch auf Party verzichten?
Ich hätte da auch kein Verständins für, sorry.
LG

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Re:

Antwort von TeasyEasy am 03.05.2010, 21:15 Uhr

Ist die Wohnung im selben Haus?

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Re:

Antwort von angry.me am 03.05.2010, 23:40 Uhr

es ist scheiße, aber okay. Leider.

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