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Geschrieben von BabyMaus01 am 03.04.2008, 20:52 Uhr

Frage an alleinerziehende Mütter mit Hartz4

Hallo,

ich habe mal ein paar Fragen.

Ich möchte mich von meinem Freund trennen.
Momentan lebe ich mit ihm und meiner 18 Monate alten Tochter in einer Wohnung.
Er ist nicht bereit auszuziehen. Also werde ich mit meiner Tochter ausziehen müssen.
Ich muss auch leider, wenn ich mit meiner Kleinen alleine bin von Hartz 4 leben...was schon schlimm genug ist.
Was ich fragen möchte ist: Wie läuft das?
Muss ich dafür erst zur ARGE und mir dann eine Wohnung suchen? Oder kann ich mir vorher eine Wohnung suchen?
Und die meisten Wohnungen sind mit Kaution...übernehmen die sowas?
Hat jemand von euch schon sowas hinter sich?

Ich kann das hier wirklich nicht mehr mitmachen.

Lieben Dank im voraus.

LG BabyMaus

 
4 Antworten:

Re: Frage an alleinerziehende Mütter mit Hartz4

Antwort von jana1406 am 03.04.2008, 21:57 Uhr

Geh am besten erst zur ARGE, die sage dir dann genau was dir zu steht.
Ganz wichtig ist aber, dass du vor der Unterzeichnung des Mietvertrages die Wohnung "absegnen" lässt..
Die Kaution übernimmt die Arge, du kannst sie dann in Raten abzahlen...

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Re: Frage an alleinerziehende Mütter mit Hartz4

Antwort von Emilys Mama am 03.04.2008, 22:49 Uhr

..also das mit der Kaution habe ich damals anders erlebt. Du bekommst sicher noch die 300 Euro Erziehungs- geld?! Davon mußte ich die Kaution in Höhe von 600 Euro selbst zahlen,zum Glück hatte meine Vermieterin Verständniss und ich konnte in 2 Raten an sie zahlen. Kommt aber vielleicht auch auf den Sachbearbeiter an.

Gruß Sabine

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Re: Frage an alleinerziehende Mütter mit Hartz4

Antwort von mamafürvier am 04.04.2008, 15:58 Uhr

Bei mir war es so:

1. Info einholen wie groß/teuer die Wohnung sein darf, daß man Wohngeld bekommt

2. Umziehen, ummleden... da man erst dann als AE zählt

3. H4 beantragen

Ich bekam leider von keiner Stelle Unterstützung. Kaution gabs bei mir nicht von der ARGE und Zuschuß für Einrichtung bekam ich nach 2 Monaten (nach Umzug) schlappe 177 Euro. Die waren für mich + meine 3 Kids und ich mußte sie sofort in 3 Raten abzahlen.

Ich hatte Glück, mein Vermieter verlangte weniger Kaution.

Mein Ex behielt auch die Wohnung sowie alles andere auch. Ich zog aus mit dem Eigentum der Kinder und meinen Klamotten. Da ich null Geld und Möbel hatte hab ichs nur gepackt mit Hilfe von Freunden und jeder menge e-Bay-Geschäften (was von mir verkaufen um was kaufen zu können).

Ich lebe nun seit über 1 Jahr mit meinen Kids (19,5,4) in der neuen Wohnung und es klappt alles gut. Über den Monat kommt man mit Mini-Job und H4 so lala aber es geht.

Ich wünsch dir viel Glück!
lG Kerstin

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Re:

Antwort von IgelMama am 05.04.2008, 10:48 Uhr

Du kannst auch jetzt schon Hartz4 beantragen samt Mehrbedarf für Alleinerziehende, wenn du kein Einkommen hast, denn man kann auch getrennt in einer Wohnung leben (ich wohne seit 14 Monaten getrennt lebend innerhalb der Ehewohnung).
Für eine neue Wohnung (ich selber suche auch) als Hartz4-Empfänger bekommst du einen Infozettel (zumindest bei uns) wo drauf steht, wie teuer die Wohnung im einzelnen sein darf.
Mietkaution muß vor dem Umzug beantragt werden, gibts erstmal auf Darlehensbasis,muß aber erst zurück bezahlt werden, wenn das Einkommen, den Regelsatz übersteigt.
Umzugskosten müssen ebenso vor dem Umzug beantragt werden und es wird immer individuell gehandhabt, in meinem Fall würde mir ein Umzugsunternehmen gezahlt werden,die mir den Umzug machen und jemanden, der mir die alte und die neue Wohnung streicht bzw. tapeziert.Wenn du nach der Trennung einige Möbel etc. nicht hast,kannst du einen Antrag auf Erstausstattung stellen (gibts auch nach Trennung,wenn man ohne was da steht, aber dann muß man belegen, wieso und weshalb),ich bekam z.B. 133 Euro für ein Bett samt Matratze,wahlweise hätte ich einen Gutschein fürs Möbellager bekommen können (riet mir mein Lungenarzt im Fall eines Bettes aber von ab).

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