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von jamelek  am 31.05.2011, 23:26 Uhr

Bewerbungsmuss bei Angeboten durch die Arge/Lohndumping

Hallo!

Ich bin ja leider seit 1.5.11 arbeitslos. Angebote gibt es eigentlich recht viele (Zeitungen, Internet und auch durch die Arge), also das läuft und ich war auch schon zu einigen Gesprächen eingeladen, was dann leider nicht geklappt hat.
Bzw., momentan habe ich das Problem, dass trotz Beantragung einer Ausnahmegenehmigung Benni ab 1.7. ohne Hortplatz dasteht.
da fangen die Sommerferien an und 6 1/2 wochen kann ich ihn definitiv nicht den ganzen Tag alleine lassen. Danach ist auch blöde, aber irgendwie muss es halt nach den Ferien gehen, dass er alleine nach Hause kommt und ein paar Stunden alleine ist. Kann halt nicht VOllzeit gehen, was das Angebot widerum schmählert.

was mich gerade tierisch aufregt. Heute bekomme ich mal wieder ein Angebot durch die Arge übersandt, klingt auch alles ganz fein, 30 Stunden (hatte ich vorher auch). Firmensitz eine Nobeladresse in Berlin. Wären für mich eine Stunde Fahrtweg mit dem Auto, auch machbar, wenns denn sein muss. So nun steht da sogar schon das feste Gehalt drin. 1050,- EUR brutto. Für 30 Stunden, eine Immobilienfirma, die expliziet ausgebildete Fachkräfte (Ausbildung habe ich) sucht. Sorry, das ist genau die Hälfte von dem, was ich vorher verdiente. Das ist absoluter Lohndumping und eine Frechheit, dass die Arge sowas unterstützt. Und das von einem Unternehmen, welches in einem Stadtteil sitzt, wo die Mieten locker 15,- EUR kalt betragen.
Ja, ich was vorher gut bezahlt, das ich weniger zukünftig verdienen würde, hab ich befürchtet, aber sowas ist

Muss man sich dahin bewerben? Sprich habe ich Sanktionen zu befürchten, wenn ich meine Sachbearbeiterin ganz ehrlich ins Gesicht sage, dass ich mich aufgrund der schlechten Bezahlung (immerhin weniger wie mein ALG 1) nicht beworben habe?

Jamelek

 
14 Antworten:

Re: Bewerbungsmuss bei Angeboten durch die Arge/Lohndumping

Antwort von Teufel89 am 31.05.2011, 23:34 Uhr

Ja hast du. du musst ALLES annehmen, notfalls auch einen putzjob für 30 cent in der stunde (um es sehr überspitzt auszudrücken), wenn du qualifiziert bist.

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Re: Bewerbungsmuss bei Angeboten durch die Arge/Lohndumping

Antwort von Suka73 am 31.05.2011, 23:45 Uhr

ich stehe gerade vor gleichem Problem - auch ich komme aus Berlin. Ich habe mich tatsächlich auf eine Sache der ARGE nicht beworben und das bis heute auch unkommentiert gelassen. Weil der Job zwar vom Thema her passte, aber 20 Stunden mit 700 netto noch UNTER meinem Arge-Satz lag. Ich habe auch von Anfang an signalisiert, dass ich nichts für 20 Stunden suche, sondern für mindestens 35 h, damit ich eben NICHT mehr Arge-abhängig bin. Das mag jetzt nach wählerisch und faul klingen. Aber sowas sehe ich tatsächlich nicht ein! Ich möchte ja von der Arge WEG kommen und nicht noch zusätzlich darauf angewiesen sein, wenn ich denn überhaupt noch irgendwas von denen zusätzlich bekäme, da schieß ich mir doch ins eigene Knie.

LG Sue

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Re: Bewerbungsmuss bei Angeboten durch die Arge/Lohndumping

Antwort von shinead am 01.06.2011, 0:00 Uhr

Bewerben musst Du Dich (leider) immer. Die Arge gibt leider auch Angebote weiter, die "unseriös" sind.

Bewirb Dich mit super Unterlagen und schreibe schon in die Bewerbung Deine Gehaltsvorstellung. Ich habe schon erlebt, dass dann Firmen aufgrund der Qualifikation wesentlich mehr gezahlt haben als vorher angegeben.

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Re: Bewerbungsmuss bei Angeboten durch die Arge/Lohndumping

Antwort von Port am 01.06.2011, 0:15 Uhr

Hallo,

bewerben würde ich mich, das ist ja ein MUSS in diesem Fall.

Warte nach der Bewerbung gelassen das Vorstellungsgespräch ab (wenn Du überhaupt eingeladen wirst) und stelle Dich dann einigermaßen blöd an. Es ist ja keiner gezwungen, Dich einzustellen...

Lohndumping muss man nicht unterstützen, indem man sich bestmöglich verkauft (und das im wahrsten Sinne des Wortes...

Liebe Grüße

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Re: Bewerbungsmuss bei Angeboten durch die Arge/Lohndumping

Antwort von susafi am 01.06.2011, 7:12 Uhr

Bewerben muss man sich immer... aber das heißt ja noch nicht das man eingeladen wird oder das Vorstellungsgespräch überlebt... vielleicht könnte man beim Gespräch auch die eigenen Gehaltsvorstellungen anbringen...

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Re: Bewerbungsmuss bei Angeboten durch die Arge/Lohndumping

Antwort von nociolla am 01.06.2011, 7:54 Uhr

Was hast du den eigentlich mit der Sachbearbeiterin festgelegt wegen Weg zur Arbeit ?
Ich hatte damals zu ihr gesagt ich würde voll arbeiten aber nur wenn es die Arbeitszeit und der Arbeitsweg zulässt .
Dann hat sie gesagt sie schreibt ein nicht weiter weg wie 30 Km .
Ich habe zwar auch Angebote bekomme die weiter weg waren vom Amt doch bei einen waren es Arbeitszeiten bis 18 oder 19 Uhr und 40 Km weit weg , da habe ich mich nicht beworben mit den Vermerkt da es außerhalb des 30 Km Radius ist und somit nicht mit meiner Kinderbetreuung Vereinbar . Und es gab keine Probleme mit den Amt .
Ich würde einfach mal auf den Amt Nachfragen , aber nicht wegen zu wenig Gehalt ich denke das wird nicht angenommen sondern würde versuchen es auf den langen Weg und Kinderbetreuung zu schieben .
1050 ,- brutto und jeden Tag 2 Stunden Autofahrt ist schon
Ich fahre jetzt auch nach Berlin zum Arbeiten für meine 25 Sunden/ Woche , aber nicht jeden Tag, nur 30 Minuten pro Strecke und habe mehr netto wie du dann brutto .

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Re: Bewerbungsmuss bei Angeboten durch die Arge/Lohndumping

Antwort von Aprilscherz2000 am 01.06.2011, 8:45 Uhr

bewerben mußt du dich leider immer.

Ich hatte mal einen 400€ Job von der Arge im Briefkasten, obwohl ich da schon 20 Stunden gearbeit habe.Meine Sachbearbeiterin hatte Verständnis das ich mich darauf nicht bewerben wollte, leider schmeisst der PC diese Stellen halt auch aus.Genauso wie 40 Stunden die ich auch nicht schaffe

gruss Chrissie

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Du kannst ablehnen, ohne Dich zu bewerben...

Antwort von FrauKrause am 01.06.2011, 10:27 Uhr

Innerhalb der ersten drei Monate nach Eintritt der Arbeitslosigkeit darf das Gehalt nicht niedriger als 20 % im Verhältnis zum Vorgehalt sein. Mach Dich schlau, es steht alles im SGB

LG fk

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Hier der Link, da findest Du das mit den 20 %

Antwort von FrauKrause am 01.06.2011, 10:38 Uhr

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/da-alg-p121.pdf

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Danke an alle und erst recht an Frau Krause und auch an Suka

Antwort von jamelek am 01.06.2011, 13:44 Uhr

Vielen Dank. Hätte ja nicht zu hoffen gewagt, dass es da wirklich eine gesetzliche Stütze gibt.

Es geht mir auch eher weniger um, ich bin mir zu fein für das Geld arbeiten zu gehen. Sondern das überall gekreischt wird, Mindestlohn muss her. Arbeitnehmer sollen aus der Zuschussschiene raus, aber sowas quasi vom Arbeitsamt, immerhin einer Behörde offiziel gefördert wird.

Werde mich nicht bewerben und beim nächsten Gespräch in der Arge ganz deutlich sagen,warum ich mich dahin nicht beworben habe.

Und @Sue, ich weiß, dass du in Berlin lebst
Schade, dass du dich nicht mehr gemeldet hast, dachte wir würden mal schön zusammen

LG Jamelek

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Re: Bewerbungsmuss bei Angeboten durch die Arge/Lohndumping

Antwort von Pamo am 01.06.2011, 15:09 Uhr

Ich wuerde mich auf alles bewerben. Jedes Vorstellungsgespraech ist eine gute Uebung. Bei einem Gespraech fuer einen Job, den ich nicht will, wuerde ich freundlich meine Lohnvorstellung und Arbeitszeitvorstellung nennen und es dann dem Arbeitgeber ueberlassen, festzustellen, dass ich nicht die richtige Kandidatin bin.

Nur als Nebenbemerkung: Lohndumping ist der von dir geschilderte Sachverhalt nicht. Dumping ist nur, wenn etwas zu einem Preis angeboten wird, der unterhalb der Kosten liegt. In dem von dir geschilderten Fall handelt es sich um einen geringen Lohn.

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Re: Bewerbungsmuss bei Angeboten durch die Arge/Lohndumping

Antwort von Fee39 am 01.06.2011, 17:41 Uhr

ohne groß durchgelesen zu haben: Du musst bei AlgII alle Stellen annehmen, da gibt es kein Aussuchen mehr wie bei Alg I - weil der Bezug der Sozialleistung so schnell wie möglich enden soll/muss - und dann auch ein geringerer Verdienst dazu beiträgt. Man kann, falls dass allein-verdiente Gehalt nicht zum Unterhalt ausreicht natürlich aufstockend weiterhin Alg II beantragen bzw. wenn es schon läuft die Weiterbewilligung beantragen. Ich persönlich finde das völlig in Ordnung
Was mich nur gerade etwas wundert?: wenn Du erst seit 05/2011 arbeitslos bist, warum kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I? hattest Du kein ganzes Jahr gearbeitet? - wie geschrieben - die Angebote musst Du bei Alg II annehmen LG

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Sie bekommt doch ALG I...?!?!

Antwort von FrauKrause am 01.06.2011, 20:07 Uhr

hat sie im letzten Absatz was von geschrieben...

LG fk

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Re: Sie bekommt doch ALG I...?!?!

Antwort von shinead am 01.06.2011, 22:09 Uhr

Aber sie schreibt von der Arge, nicht vom Arbeitsamt. Wenn das Angebot von der Arge kommt ist nix mit ablehnen...

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