Geschrieben von Brittad am 23.10.2009, 23:30 Uhr |
Arztrechnung
Hallo!
Ich bin gerade etwas verunsichert, weiß auch, daß ich alleine entscheiden muß, wie ich mit dem Problem umgehe.... Aber ich würde gerne Eure Meinung hören ;-)
:
Mein noch-Mann war im Juli mit den Kindern für eine Woche bei seinen Eltern (ca 800km von uns entfernt) zu Besuch. In der Zeit hatte unser Kleiner eine Magen-Darm-Geschichte (Kotzerei ;-)). Er ist mit ihm zum Arzt gegangen, hatte aber die Krankenkassenkarte nicht dabei (unser beider Fehler???).... Heute war eine Rechnung von dem Arzt in der Post.... Etwas über 40,-€, die doch bitte bezahlt werden sollen... Ist das mein Ding? Muß ich das bezahlen? Oder würdet Ihr ihm das aufdrücken? Oder mit dem Arzt und der KK kontakten?
Meine Güte, manchmal bin ich sooooo unsicher.... Geld war _immer_ das Thema, um das es wahnsinnigen Streit gab und jetzt bin ich bei dem Thema sooooo verunsichert.
Was würdet Ihr machen?
Viele Grüße
Britta
Re: Arztrechnung
Antwort von KKM am 23.10.2009, 23:37 Uhr
Ich würde den Arzt anrufen, das Problem erklären...
Evtl. per Post (Einschreiben) die Versicherungskarte hinschicken....
Dann kann der Arzt die Karte einlesen und zurückschicken...
Ist zwar doof, kommt aber vor!
Tipp
Antwort von mamafürvier am 23.10.2009, 23:41 Uhr
Ich habe für jedes Kind 2 Karten, eine hat der Papa, eine ich und wenn man mal keine mit hat reicht man diese noch fürs Quartal nach... Problem könnte sein, daß das Quartal um ist und das nicht mehr geht.
lG Kerstin
Re: Tipp
Antwort von Brittad am 23.10.2009, 23:43 Uhr
Kann man 2 Karten haben??? Wenn das gehen würde, würde ich ja glatt (für den Fall der Fälle) nochmal welche beantragen...
Britta
Re: Tipp
Antwort von mamafürvier am 23.10.2009, 23:48 Uhr
Das war eigentlich erst ein Versehen. Die beiden Karten kamen neu mit der Post und ich verkramte sie. Daraufhin schickte die KK nochmal 2. Ich denke das dürfte kein Problem sein auch anders 2 zu bekommen, denn es ist ja außer die Personenangeben nichts drauf gespeichert.
lG Kerstin
Re: Tipp
Antwort von Suka73 am 24.10.2009, 0:16 Uhr
wir hatten das auch schon mal, ich mit simon beim hno und karte nicht dabei. ich hätte sie innerhalb von einem tag, danach wurde die rechnung geschrieben, einreichen können. das habe ich aber aus logistischen gründen nicht geschafft.
ich habe die rechnung erstmal zahlen müssen, habe aber von der kk alles zurück bekommen. ABER ich denke es ist nicht DEIN problem sondern das des vaters... gut, DU hättest an die karte denken können, nur ER aber auch...
und er war beim arzt nicht du.
lg sue
geht nicht immer
Antwort von nociolla am 24.10.2009, 1:19 Uhr
bei meiner Kasse werden die alten Karten immer gesperrt wenn neue kommen , beim Einlesen beim Arzt wird die alte dann als Ungültig angezeigt.
Re: geht nicht immer
Antwort von Semiha am 24.10.2009, 8:05 Uhr
Ungültig wird eine Karte erst, wenn die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.
Und die Karte kann selbstverständlich im Laufe des Quartals nachgereicht werden. Auch ist es möglich mit einem frankierten Rückumschlag die Karte der Praxis zuzusenden.
Abrechnung bei Kassenpatienten über die Kassenärztliche Vereinigung erfolgt immer zum Quartalsende.
Viel Glück!
Oder eben direkt bei der KK die Rechnung einreichen:-)
Versichert ist versichert. Basta.
Re: geht nicht immer
Antwort von Suka73 am 24.10.2009, 9:24 Uhr
bei uns werden die "alten" karten aber auch gesperrt, sobald ne neue ausgeteilt wird. was ja wohl auch fast logisch erscheint... .egal ob abgelaufen oder nicht.
Re: geht nicht immer
Antwort von Carina+Eve am 24.10.2009, 11:34 Uhr
hallo
eigentlich sollte das nach quartalsenede auch kein problem sein,mein chef macht das auch.
die alten karten können nicht gesperrt werden, sie werden erst ungültig wenn die karte abgelaufen ist, es kann aber sein das die kk,die abrechnung über die alten karten nicht anerkennt und man könnte probleme bekommen.
erst ab diesem jahr werden neue karten mit bild usw ausgestellt,due hat aber bis jetzt noch kein patient von uns, es gibt neue kartenleser,jede praxis ist dann direkt mit der kv verbunden und man sieht ob die karte der person gehört die vor einem steht und ob die karte noch gültig ist,ist dies nicht der fall darf der arzt keine behandlung vornehemn,es sei denn der patient tritt in vorkasse!!!
wenn bei uns die letern die karte der kinder nicht dabei haben, untersucht mein chef die kinder, aber die medikamnete werden auf ein grünes rezept gedruckt, d.h. die eltern müssen di ekosten erstmal selber tragen und wenn sie die karte nachreichen,gibt es ein kassenrezept.
geimpft wird in diesem fall auch nicht, erst wenn die karte da ist.
gruß carina