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Geschrieben von cosma am 25.01.2013, 14:26 Uhr

Zwei mal 34 Euro ...

Haben wir gezahlt weil mein Mann und ich an zwei unterschiedlichen Tagen aus der Kirche ausgetreten sind.
Gebühren für den Austritt !

Ich reg mich grad etwas auf.

 
56 Antworten:

Re: Zwei mal 34 Euro ...

Antwort von Maditchen am 25.01.2013, 14:32 Uhr

wir haben für den austritt unserer zwei kinder 50€ gezahlt

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Re: Zwei mal 34 Euro ...

Antwort von monschischi am 25.01.2013, 14:33 Uhr

das sind wohl Gebühren für den Büro-Akt, aus dem Computer genommen zu werden.
Was hätte es denn gekostet, wenn Ihr am gleichen Tag ausgetreten wärd?

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Re: Zwei mal 34 Euro ...

Antwort von Pamo am 25.01.2013, 14:34 Uhr

exit fee: gibts auch oft bei der Ausreise aus (seltsamen, abgebrannten oder gierigen) Staaten

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Re: Zwei mal 34 Euro ...

Antwort von cosma am 25.01.2013, 14:45 Uhr

Dann nur einmal 34 Eur ... Die Gebühren sind nämlich personenbezogen und dokumentbezogen, weiss ich jetzt.
Das Ehegattendokument sieht nämlich anders aus als mein Einzeldokument.

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der Eintritt bestimmt wieder kostenlos

Antwort von Feuerpferdchen am 25.01.2013, 14:57 Uhr

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Re: der Eintritt bestimmt wieder kostenlos

Antwort von ToniaLaura am 25.01.2013, 15:00 Uhr

Der kostet bestimmt auch wie der Eintritt!!!!!!

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Re: der Eintritt bestimmt wieder kostenlos

Antwort von cosma am 25.01.2013, 15:02 Uhr

Ja genau, da gibts dann keine Verwaltungsgebühren oder was ?
Bei der Summe Steuern letztes Jahr find ich 70 euronen fürs Austreten echt frech.
Ich weiss ich nerv langsam ...
Aber mich hat das echt aufgeregt.

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Re: der Eintritt bestimmt wieder kostenlos

Antwort von ToniaLaura am 25.01.2013, 15:12 Uhr

Würde mich auch aufregen!!!

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Re: der Eintritt bestimmt wieder kostenlos

Antwort von Jule9B am 25.01.2013, 15:35 Uhr

Ich weiß, das sit ärgerlich (weiß nicht mehr, was wir hier bezahlt haben, wahrscheinlcih sit das überall gelich). Unser Kind war ja nie in irgendeiner Kirche ...

Denk einfach dran, dass du jetzt monatlich Geld sparst, das du dem Verein nicht mehr hinterher schmeißt. Uns war e das wert, ich habe allein schon über 100 Euro an Kirchensteuer im Monat bezahlt, mein Mann etwas weniger...

Jule

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Nichts im ...

Antwort von bobfahrer am 25.01.2013, 15:47 Uhr

....Gegensatz zu dem was du die letzten Jahre deiner Kirche in den Rachen geworfen hast und nicht im Gegensatz zu dem was du in Zukunft sparst! Also kein Grund zum Ärgern!

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20 DM hab ich bezahlt

Antwort von bobfahrer am 25.01.2013, 15:48 Uhr

1988

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Re: der Eintritt bestimmt wieder kostenlos

Antwort von Feuerpferdchen am 25.01.2013, 15:54 Uhr

und verwahr den teuren Zettel, sonst wirds evtl. irgendwann teuer:
hier ein Auszug aus der TAZ:
Offensichtlich spekuliert die Kirche darauf, dass ihre ehemaligen Mitglieder die Austrittsbescheinigung nicht aufbewahren, und fordert dann oftmals Jahre später einen Beweis dafür.
Und in der Tat: Nach derzeitiger Rechtslage sind Sie in der Pflicht, Ihren Weggang nachzuweisen. Können Sie das nicht, könnte Ihnen gar eine saftige Nachzahlung drohen. Gerade in Bundesländern mit großen Mitgliederverlusten, wie zum Beispiel Berlin, versuchen die Bistümer auf diese Weise, die Kirchenkassen zu füllen.
Also gut verwahren, vielleicht ins Stammbuch.

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Re: 20 DM hab ich bezahlt

Antwort von cosma am 25.01.2013, 16:04 Uhr

Danke für den Tip das Dokument gut aufzubewahren, ich neig da immer zum wegwerfen und das wäre dann wieder ärgerlich ...

Lieber Gruß !!

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Re: da bezahlt man was??? Ö_Ö

Antwort von HellsinkiLove am 25.01.2013, 16:06 Uhr

wusste ich garnicht...
das sieht ja aus wie freikaufen...pff..um da ein paar tasten am pc zu bedienen 34 öcken?

hammer

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Re: da bezahlt man was??? Ö_Ö

Antwort von Pamo am 25.01.2013, 16:30 Uhr

Kann man bestimmt anfechten und sich zurück erstatten lassen, doch das wäre mir den Stress auch nicht wert.

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Re: Zwei mal 34 Euro ...

Antwort von Leena am 25.01.2013, 16:32 Uhr

...Aufregung lohnt sich nicht, Austrittsgebühr ist ganz offiziell vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet worden 2008:

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20080702_1bvr300607.html

Ansonsten - reden wir hier von der katholischen Kirche? Dabei ist zu beachten, dass Du nach Kirchenrecht überhaupt nicht austreten kannst, die Kirche wird Dich also weiterhin zeitlebens als Mitglied der römisch-katholischen Weltkirche betrachten.

Der Kirchenaustritt hat lediglich "profane" Folgen - d.h. der Staat zieht keine rk. Kirchensteuer mehr von Dir ein.

Und im Grunde zahlt man ja nicht nur für "ein paar Tasten", die gedrückt werden (was schon ein paar mehr sind, an verschiedenen Stellen), sondern auch für das Dokument, was man bekommt. Geh mal zum Notar und schau, was Du da für eine beglaubigte Kopie bezahlen darfst... auch der Staat muss nicht immer alles umsonst machen, finde ich.

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Re: Zwei mal 34 Euro ...

Antwort von Pamo am 25.01.2013, 16:39 Uhr

Leena, wenn ich meine Mitgliedschaft im hiesigen Sportverein kündige, dann erwarte ich auch keine Bearbeitungsgebühr. Aber natürlich könnte ich überrascht werden, das Kleingedruckte habe ich ehrlich nicht gelesen.

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Re: Zwei mal 34 Euro ...

Antwort von Silvia3 am 25.01.2013, 16:52 Uhr

Der Staat macht das nicht umsonst, dafür zahle ich schon heftig Steuern. Außerdem könnte die Kirche doch die Kosten tragen, sind ja ihre Mitglieder, der Staat ist nur ausführendes Organ. Und wie Pamo schon ganz richtig sagt, wenn Du aus dem Sportverein austrittst wird auch keine Gebühr verlangt.

Wenn ich mir einen neuen Perso ausstellen lasse, kostet das 29 Euro. Dafür wird ein richtiger Verwaltungsakt in Gang gesetzt, mit Fingerabdruck abnehmen, Datenabgleich, Überstellung der Daten an die Bundesdruckerei, Druck des Ausweises (die Entwicklung der Sicherheitsmerkmale hat bestimmt viel Geld gekostet) sicherer Versand an mein Rathaus, Brief mit Mitteilung das der Ausweis abgeholt werden kann, sichere Verwahrung der Ausweise im Rathaus usw. usf.

Wie begründen sich im Vergleich dazu 34 Euro für einen Kirchenaustritt?

Silvia

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Re: Zwei mal 34 Euro ...

Antwort von Pamo am 25.01.2013, 17:07 Uhr

Silvia, die dürfen machen was sie wollen. Man MUSS ja nicht beitreten und sollte eben das Kleingedruckte vorher doch lesen.

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Re: Zwei mal 34 Euro ...

Antwort von Leena am 25.01.2013, 17:21 Uhr

...nee, "die dürfen machen, was sie wollen", das ist kompletter Quatsch. In dem Fall tut der Staat etwas, aber nicht, "was er will", sondern er nimmt für einen Verwaltungsakt im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten eine Gebühr. Was ist dagegen ernstlich einzuwenden?

Außerdem - natürlich zahlt derjenige, der austreten will, die Gebühr. Warum sollte die die Kirche zahlen?

Wie gesagt - nach katholischem Selbstverständnis KANN man als Katholik gar nicht durch eigene Willenserklärung aus dem "Verein" austreten - lebenslange Mitgliedschaft, man sollte wirklich mal das Kleingedruckte vorher lesen. Der Staat steht aber nun auf dem Standpunkt, dass es nach staatlichem Recht nicht möglich sein darf, aus einem Verein nicht wieder auszutreten, wenn man das will. Und wenn die Kirche keinen Austritt anbietet, bietet der Staat eben an, man kann auch bei einer staatlichen Stelle austreten, mit Wirkung für und gegen den Staat, quasi.

Man erklärt, dass man austreten will, die Kirche nimmt das nicht an, aber der Staat - und wird nicht mehr als Steuereinnehmer für die Kirche tätig.

Warum sollte die Kirche dafür zahlen müssen..?

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Naja, wofür die 34,- Ommen sind, ist doch wohl klar...

Antwort von Ralph am 25.01.2013, 17:52 Uhr

... damit wird das jeweilige Konterfei in der Heimatgruft übermalt.

Um es deutlich zu sagen: Die 34,- Euro empfinde ich selbst als zweifelhaft. Und um die Meinung der katholischen Kirche kann man sich als Austretender wer weiß was scheren.

Wer nicht glaubt, muß austreten können, basta!. Mal ganz davon abgesehen, daß die allermeisten von uns qua Geburt Mitglied gewesen sein dürften, ich jedenfalls kann mich an kein Beitrittsformular erinnern, auf das ich als Baby mein Breichen ergossen oder als Jugendlicher meinen Kaiser Wilhelm druntergesetzt habe.

Trotzdem werde ich aus meiner Kirche nicht austreten, aber das ist ein ganz anderes Thema.

LG
Snoopy

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Re: eben

Antwort von HellsinkiLove am 25.01.2013, 18:13 Uhr

dieses geld (vor allem in der höhe) begründet sich für mich garnicht.

wie geschrieben fühlt ich das für mich wie freikaufen an.."bestrafen" weil man es wagt aus der kirche auszutreten sozusagen.

nen 5 er hätt es da auch getan

naja ich weiss schon warum ich nix mit der kirche am hut habe..da werden ja nicht seit gestern die goldtaler in die tasche gewirtschaftet (sorry für die gläubigen hier..aber glaube kann man auch ohne hinweis in der lohnsteuerkarte oder eine vergoldeten prachtbau ausleben...soll heissen ich sprech niemanden hier den glauben ab,sondern mag die praktiken der kirche als instanz nicht...also nicht das hier gleich der große religionstumult ausbricht)

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Re: Zwei mal 34 Euro ...

Antwort von Pamo am 25.01.2013, 18:58 Uhr

nach "katholischem Selbstverständnis" ist vollkommen irrelevant

und wenn mein Selbstverständnis wäre, dass ich die schönste Deutsche mit einer Nase mitten im Gesicht bin - wen juckt das schon und wie relevant ist das juristisch?

warum die Kirche das zahlen sollte? weil es ihr Verein, ihre Mitglieder sind

oder macht es mehr Sinn, dass Atheisten und Moslems für den Austritt zahlen?

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Re: eben

Antwort von Leena am 25.01.2013, 20:23 Uhr

...aber die Gebühren sind i.d.R. in den Bundesländern durch Landesgesetz geregelt, und z.B. bei uns richten sich auch diese Verwaltungsgebühren samt Auslagenerstattung nach Maßgabe des Landesgebührengesetzes.

Das Geld geht also auch an die Landesverwaltung, und NICHT an die Kirche.

Ob die Höhe der Gebühr angemessen ist... mei. Die Gebühren liegen bundesweit zwischen 10 und 60 Euro, in zwei Bundesländern ist es auch umsonst wohl...

Ansonsten - es hängt doch auch noch einiges dran. Es gibt die Urkunde über den Kirchenaustritt, der Austritt wird der Religionsgemeinschaft mitgeteilt, aber auch dem Einwohnermeldeamt und dem Finanzamt, die dann auch beide noch tätig werden müssen... macht auch Arbeit.

Mir persönlich geht es einfach fürchterlich auf die Nerven, wenn manche Leute Geld sparen wollen und sich beim nächsten Umzug für einen, ähm, weichen Kirchenaustritt entscheiden - und hinterher den Staat reichlich Geld kosten, weil sie gegen die Kirchensteuerfestsetzung Widerspruch einlegen und durch alle Instanzen mit allem, was dran hängt, gehen - ohne jemals tatsächlich ausgetreten zu sein. So etwas macht mich wütend, ganz ehrlich...

Für die Anmeldung eines Kindes nach der Geburt muss man doch übrigens auch zahlen, nur, um ein paar Urkunden zu bekommen - und verschiedene Behörden zu beschäftigen. Ist da auch tragisch?

Ich finde, dann soll man sich wenigstens über die Landesgebührengesetze aufregen, nicht über die Kirche, die von dem Geld ausnahmsweise mal gar nichts hat. :-)

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Re: eben

Antwort von HellsinkiLove am 25.01.2013, 20:32 Uhr

sehe ich ein wenig anders..
aber wie schon geschrieben..ich habs eh nicht mit der kirche aus diversen gründen

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Re: Zwei mal 34 Euro ...

Antwort von TillEulenspiegel am 25.01.2013, 20:47 Uhr

Allemal günstiger als die Kirchensteuern!

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Re: Zwei mal 34 Euro ...

Antwort von TillEulenspiegel am 25.01.2013, 20:47 Uhr

Allemal günstiger als die Kirchensteuern!

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