Geschrieben von Andrea&Würmchen am 17.11.2014, 13:33 Uhr |
Zustellung durch den Gerichtsvollzieher - was bedeutet das?
Heißt das "nur", dass es sich um ein hochoffizielles Schreiben handelt, das vom Gerichtsvollzieher verschickt wird? Wird das ganz normal per Post verschickt oder es das sowas wie ein Einwurf-Einschreiben? Wird es gar persönlich abgegeben? Gibt es mehrere Zustellversuche?
Wäre schön, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Mir geht es hauptsächlich darum, wie/ob sich sicherstellen lässt, dass/wann der Empfänger das Schreiben erhalten hat.
Danke & Grüße,
Andrea
Re: "Zustellung durch den Gerichtsvollzieher" - was bedeutet das?
Antwort von IngeA am 17.11.2014, 13:42 Uhr
Der Gerichtsvollzieher beurkundet, dass der Empfänger das Schreiben (und zwar wirklich genau dieses Schreiben mit bestimmtem Inhalt, das ihm in Auftrag gegeben wurde) erhalten hat.
http://rechtsanwalt-behrens.com/zustellung-per-gerichtsvollzieher/
LG Inge
Re: "Zustellung durch den Gerichtsvollzieher" - was bedeutet das?
Antwort von Jaybe am 17.11.2014, 13:48 Uhr
Hallo,
man kann einen Gerichtsvollzieher (nur) mit der Zustellung einzelner Schreiben (z.B. Kündigung) beauftragen. Er wirft das entsprechende Schriftstück in den Briefkasten des Empfängers.
Im Anschluss fertigt er eine sog. Postzustellungsurkunde (gelb) an auf der ersichtlich ist, wann die Zustellung erfolgte. Mit dieser Urkunde kannst Du dann die Zustellung nachweisen.
Der Brief wird aber nicht persönlich übergeben.
LG
Vielen Dank Euch beiden!
Antwort von Andrea&Würmchen am 17.11.2014, 15:13 Uhr
Das hilft mir weiter!
Grüße
Andrea
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