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Geschrieben von like am 06.05.2010, 17:18 Uhr

Wenn man Rechte hat

sollte man auch Pflichten übernehmen.
Wenn du ins Grundbuch eingetragen wirst, ist es nur recht und billig, dass du auch das Risiko mitträgst. Wohnen tust du ja schließlich auch mit drin, in dem Haus.
Wenn nicht, dann nicht.
Kommt es zur Scheidung, man einigt sich nicht inirgendeiner Art über das Haus und der Kredit kann oder wird einfach nicht mehr abbezahlt, kommt es nach geraumer Weile zur Zwangsversteigerung, was nach Kredittilgung vom ersteigerten Wert übrigbleibt (SOFERN was übrigbleibt), geht an den, der im Grundbuch eingetragen ist. Wenn nur dein Mann, dann halt auch nur an ihn.
Wer zahlt denn den Rest, der nicht über Kredit gedeckt wird?
Wenn du natürlich das Eigenkapital stellst, kann man es auch so handhaben, dass nur der Ehepartner den Kredit unterschreibt.

 
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