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Geschrieben von kravallie am 22.09.2018, 6:44 Uhr

Was soll ich machen?

wie es sich mir darstellt, läuft da mindestens ein antrag des vaters auf das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht. sollten sich die eltern da nicht einig sein, bekommt das mädchen nebst dem jugendamt auch einen verfahrensbeistand, der die interessen des kindes vertritt.
so hat das mädchen unbedingt die möglichkeit, ihren willen und auch ihre not zu bekunden.
zunächst fände ich es wichtig diesbezüglich mehr informationen zu bekommen.
wenn dem so ist, dann kannst du nichts mehr tun. wie in finfants fall ist es dann der wille des kindes, da kann man sich auf den kopf stellen.

 
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