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Geschrieben von Mehtab am 30.08.2017, 23:14 Uhr

Was harmloses... Hausgeldabrechnung bei Verkauf

Hallo,

es ist alles in Ordnung, wie es gelaufen ist. Der Verwalter rechnet nur mit dem neuen Eigentümer ab, allerdings steht euch die Rückzahlung für die Zeit bis zum Kosten-Nutzen-Übergang zu. Der neue Eigentümer soll euch das Guthaben überweisen, nachdem er es von der Verwaltung überwiesen bekommen hat. Die Hausverwaltung wird es euch wohl nicht direkt überweisen, da sie, wie oben schon geschrieben, nur mit dem jetzigen Eigentümer abrechnet.

Viele Grüße

Mehtab

 
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