Geschrieben von Gucci75 am 01.09.2017, 16:15 Uhr |
Verhinderungspflege
Das Pflegegeld wird nicht gekürzt. Die Verhinderungspflege ist jährlich auf 6 Wochen begrenzt und mit Max. 1612 € als abgegolten. Die zu vertretende Pflegepersonal muss die Pflege auch mindestens 6 Monate ausgeübt haben.
Rechtliche Grundlage ist § 39 SGB XI
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- Verhinderungspflege - line1 31.08.17, 12:54
- Re: Verhinderungspflege - Himbeere90 31.08.17, 13:06
- Re: Verhinderungspflege - line1 31.08.17, 13:24
- Re: Verhinderungspflege - Himbeere90 31.08.17, 15:10
- Re: Verhinderungspflege - Gucci75 01.09.17, 16:15
- Re: Verhinderungspflege - Himbeere90 31.08.17, 13:06
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