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Geschrieben von Gucci75 am 01.09.2017, 16:15 Uhr

Verhinderungspflege

Das Pflegegeld wird nicht gekürzt. Die Verhinderungspflege ist jährlich auf 6 Wochen begrenzt und mit Max. 1612 € als abgegolten. Die zu vertretende Pflegepersonal muss die Pflege auch mindestens 6 Monate ausgeübt haben.
Rechtliche Grundlage ist § 39 SGB XI

 
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