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Geschrieben von ninas59 am 03.02.2007, 12:22 Uhr

vererben,nachlass ....wie es weiterging ;-)

und noch was....

Leider hat deine Schwägerin als nur Pflichterbin kein Recht die Hinterlassenschaft zu regeln. Bitter aber wahr.
Insofern kann sie froh sein, dass es umgekehrt war.


Warum kann man diese Postings hier nicht editieren *grrrrr*

 
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