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Geschrieben von Benedikte am 02.06.2017, 10:48 Uhr

Urlaub!!!!! und jetzt????

der Einspruch ist ein Widerspruch-nix Steuerrecht, besonderes Verwaltungsrecht.

da ich die Steuer noch nicht gemacht habe, denke ich da noch gar nicht an Ärger. Zumal bei mir die Sachen meist klar geregelt sind.


Mein Goldjunge-seine äußerlichen Ähnlickeiten mit meinem Gatten sind zwar nicht evident, aber in Sachen Alltagstauglichkeit schon. Er hat ja auch erstmal eine Woche ohne Strom gewohnt bis MAMA sich um einen Elektriker gekümmert hatte.

Aber hier jetzt-er eird nicht mehr ewig dort bleiben. Und danach- das Ding ist Kapitalanlage- soll es vermietet werden. (Teil-) Möbliert an zwei Studenten mit allem drum und dran. Da ist es besser, dass ich die Strom und Internetverträge mache und den Daumen drauf habe- wenn da die Mieter öfter wechseln, wäre das hin und her. Deswegen will ich auch nach den Möbeln schauen...

Antwort also Radio Eriwan- Im Prinzip könnte er sich drum kümmern.

 
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