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von Leena  am 15.06.2016, 20:22 Uhr

unglaublich, unglaublicher, Finanzamt

Na ja, dass DU einen Wohnsitz in Berlin hast, kann man so ohne weiteres aus der Steuererklärung nun nicht erkennen, zumal der steuerrechtliche Wohnsitz-Begriff eben nichts mit dem Melderecht etc. zu tun hat. Aber Du hast recht, das hätten sie Dich eigentlich auch selber fragen können, ohne erst den Versuch einer Aktenabgabe nach Bonn... und auch, wenn die eigentliche Frage offenbar ist, ob Ihr ggf. dauerhaft getrennt lebend wärt... das klärt man eigentlich zuerst, bevor man... egal. Entweder sind die Berliner Kollegen da etwas seltsam - oder sie haben einen Grund, so seltsam zu sein - um es mal vorsichtig zu formulieren. ;-)

Ach so - Du hast mitbekommen, dass der BFH seine Rechtsprechung wieder umgeschmissen hat? Was den "höheren Betrag als besondere Belastung, verursacht durch schlechtes Verwaltungshandeln der Stadt Berlin" betrifft. Das ist allerdings ein sehr unaufregender Punkt, deswegen macht garantiert niemand einen Abgabeversuch!

 
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