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Geschrieben von ursel am 06.03.2015, 22:04 Uhr

Unfall beim Nebenjob-- Frage

Die Anfrage der BG erfolgt eh erst im November des laufenden Jahres, wer und wieviele Stunden beim AG für das laufende Jahr gearbeitet haben, das kann man dann bis Jan. des darauffolgenden Jahres melden. Also da ist jetzt noch nichts zu melden gewesen, war ja ein neuer Job für dich. Bezügl. Au? würde ich es auch so machen wie du gesagt hast, eine Kopie für den Minijob AG und eine andere für den anderen AG, damit der auch weiß, dass du Au bist.

 
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