Geschrieben von @sunshine@ am 07.08.2013, 17:47 Uhr |
Umzug - wer muss streichen?
Hallo zusammen,
hatten gerade Gäste zur Wohnungsbesichtigung da, da kam die Frage nach dem Streichen auf - wer streicht? Der der auszieht oder der der einzieht?
Der Vermieter meint, wir (als ausziehende) müssen das, weil wir ja die Wohnung gestrichen übernommen haben (naja, weißer Fleckenteppich aus unterschiedlichen Weiß-Farbtönen) und sonst müsste er das machen.
Ich war aber der Meinung, das wurde mal geändert und mittlerweile muss der Ausziehende nicht mehr streichen... nur besenrein hinterlassen?! Wir haben einige Wände farbig gestrichen; nicht komplett, sondern immer mal nur Akzente gesetzt.
Weiß das jemand ganz fundiert, ggf. mit entsprechenden Quellen?
Danke für eure Hilfe ;)
Kommt auf Euern Mietvertrag an
Antwort von Abb am 07.08.2013, 17:51 Uhr
Hi, was steht denn wortwörtlich in Euerm Mietvertrag? Erst wenn man das weiß, kann man eine Aussage treffen. Pauschal kann man das nicht sagen.
LG
Susi
Vielleicht findest du hier was....
Antwort von roxithro am 07.08.2013, 17:53 Uhr
......
LG rox
http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-7385/schoenheitsreparaturen-wann-mieter-streichen-muessen_aid_132468.html
Re: Umzug - wer muss streichen?
Antwort von maleja am 07.08.2013, 17:58 Uhr
Ist per Vertrag geregelt. Aber ich, als schon Vielumgezogene, finde, dass es doch am meisten Sinn macht, wenn der, der einzieht streicht. Denn dann wird es auch gut gemacht und man gleihc deie Farben nehmen, die man möchte.
Ist doch Quatsch, der, der auszieht streicht nicht sehr sorgfältig in weiß und der neumieter darf dann eigentlich alles nochmals streichen.
Ganz ganz toll ist es, wenn Du als Ausziehender streichen musst und in der neuen Wohnung ist es so, dass der Neumieter streicht... (alles schon erlebt).
Re: Umzug - wer muss streichen?
Antwort von Fru am 07.08.2013, 18:01 Uhr
Naja, ich kenn es nur so, wenn ich in eine gestrichene Wohnung ziehe, muß ich auch wieder streichen, wenn ich ausziehe....
Wenn ich einziehe und nix ist gestrichen, streiche ich selbst, aber bei Auszug sicher nicht nochmal.
Und ziehe ich ein, es ist gestrichen und Jahre später beim Auszug fällt mir ein, das es ja ganz fleckig gestrichen war, na das ist dann übel, sowas sollte man im Übernahmeprotokoll angeben...
Gesetzlich geregelt
Antwort von pflaumenbaum am 07.08.2013, 19:22 Uhr
Das was im Vertrag steht muss nicht gültig sein. Steht irgendwo im bgb denke ich, google mal. Ich glaub es hängt davonab, wie lange ihr da gewohnt habt. Nach fünf jahren muss man mal renovieren, glaube ich. Weiß es aber nicht mehr sicher.
Gesetzlich geregelt - na eben nicht
Antwort von shinead am 07.08.2013, 19:30 Uhr
M.E. muss der Vermieter knallige Farben nicht akzeptieren. Gedecktes creme, grau oder gelb hingegen schon.
Es gibt keine wirksame Klausel, mit der ein Mieter zur Auszugs- oder Einzugsrenovierung verpflichtet werden kann.
Allein der Zustand der Wohnung ist maßgeblich. Die Abnutzungsspuren müssen so klein wie möglich gehalten werden. Da muss eben alle paar Jahre mal ein neuer Anstrich her. Das ist aber unabhängig von Ein- und Auszug.
Re: Gesetzlich geregelt - na eben nicht
Antwort von @sunshine@ am 07.08.2013, 22:09 Uhr
Danke für eure Antworten - werd mich morgen mal näher damit befassen und auh den Mietvertrag nochmal durchlesen...
Danke!
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