Geschrieben von mine29 am 16.09.2015, 20:32 Uhr |
Trennung vom Vater
Hallo zusammen,
ich hab mal eine "dumme" Frage. Ich werde mich leider in naher Zukunft von dem Vater meiner 1 jährigen Tochter trennen. Ich hab es schon länger vor nur leider hab ich nur Angst alleine finanziell auf der Straße zu stehen. Ich werde die Wohnung verlassen müssen, da mein Freund nicht gehen wird. Geldtechnisch siehst es mit Elterngeld und Kindergeld schlecht aus, ich komme Ca. auf 830€, in München kann man froh sein für das Geld ein 1. Zimmer-Appartement zu bekommen. In Elternzeit bin ich noch bis zum 2. Geburtstag meiner Tochter. Wer weiß von euch an welches Amt ich mich wenden muss. Hab im Internet nicht wirklich was hierzu gefunden. Muss ich direkt zum Jugendamt oder nur zum Wohnungsamt. Über ein paar Ratschläge wäre ich sehr dankbar
Re: Trennung vom Vater
Antwort von Fru am 16.09.2015, 21:10 Uhr
Du musst zur Arge..zumindest heißt das bei uns so...dort musst Du erfragen, wie teuer eine Wohnung sein darf und wie groß sie sein darf, dann kannst Du eine Wohnung suchen und wenn gefunden, musst Du sie Dir genehmigen lassen....
Schau mal im Allendrziehenden Forum hier, die koennen Dir Tips geben owt LG
Antwort von peekaboo am 16.09.2015, 21:13 Uhr
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@Fru
Antwort von Port am 16.09.2015, 21:42 Uhr
So einfach auf die Arge verweisen ist nicht richtig. Der Kindesvater muss dem Kind Unterhalt zahlen, und da es erst 1 Jahr alt ist, muss geprüft werden, inwieweit er der Mutter zum Unterhalt verpflichtet ist.
Gehaltsunterlagen von ihm kopieren und ab zum Anwalt.
Re: @Fru
Antwort von Fru am 16.09.2015, 22:00 Uhr
Die bei der arge werden schon dafür sorgen, das entsprechend Unterhalt gezahlt wird, wenn dann kein Anspruch besteht, werden die das auch sagen... Vom Anwalt bekommt sie kein Geld.
Re: @Fru
Antwort von Fru am 16.09.2015, 22:00 Uhr
Die bei der arge werden schon dafür sorgen, das entsprechend Unterhalt gezahlt wird, wenn dann kein Anspruch besteht, werden die das auch sagen... Vom Anwalt bekommt sie kein Geld.
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