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von Leena  am 02.11.2018, 9:27 Uhr

Todesstrafe abgeschafft

S. hessenschau.de: "Unter anderem wurde die Todesstrafe formal abgeschafft, die ohnehin keine Gültigkeit hatte. Sie war 1946 in die hessische Verfassung aufgenommen worden. Bevor 1949 das Grundgesetz in Kraft trat und die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft wurde, wurden noch zwei Urteile in Hessen gesprochen."

Die letzte öffentliche Hinrichtung in Hessen fand 1864 statt, die Todesstrafe an sich wurde noch länger vollstreckt. Zwischen 1946 (Einführung der hessischen Verfassung) und 1949 (Grundgesetz) wurden in Hessen noch mind. 2 Menschen zum Tode verurteilt, aber in beiden Fällen wurde die Strafe in eine lebenslange Zuchthausstrafe umgewandelt. Einer der beiden Fälle betraf einen NS-Mediziner, der "Vergasungsarzt" in Hadamar war. Er wurde übrigens im Januar 1958 vom damaligen hessischen Ministerpräsidenten begnadigt. Er war dann wissenschaftlicher Mitarbeiter in einem Pharma-Unternehmen.

Ich finde es okay, dass dieser Anachronismus, also die Todesstrafe in der hessischen Verfassung, jetzt abgeschafft wurde, aber da es eh ohne jede Bedeutung war, finde ich es nicht wirklich ein existenziell spannendes Thema.

 
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