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Geschrieben von Schwoba-Papa am 21.08.2006, 10:49 Uhr

strenggenommen stimmts ja oder doch nicht ? *grübel*

Du warst doch Bürgerin der Deutschen Demokratischen Republik, zwar Deutsche, aber keine Bundesbürgerin der Bundesrepublik Deutschlands. Es war doch ein anderes Land, außerhalb, deswegen doch dann schon Ausland oder nicht ? Also theoretisch ?

Gut, im Zuge der Wiedervereinigung fand keine Masseneinbürgerung statt, aber damals unter staatlichen Gesichtspunkten ?

Also ich steh da echt auf dem Schlauch.

Waren vor der Wiedervereinigung Bürger der DDR für uns Ausländer ? Ausländer sind doch Bürger anderer Staaten, also so gesehen schon oder ?

Ist ja mal eine interessante Frage :-)

Grüßle

 
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