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Geschrieben von Sille74 am 07.12.2017, 13:10 Uhr

Straße wegen Schneebruchgefahr seit Tagen geschlossen

Die Nationalparkverwaltung in dem Fall ist aber kein Privatunternehmen, sondern eine (Sonder)Behörde. Und nur als aolche kann sie auch öffentliche Straßen sperren. Das dürfte doch eine Privatperson gar nicht so einfach. Und natürlich haftet auch und gerade die öffentliche Hand, wenn sie ihre Aufgaben nicht richtig erfüllt, z.B. Straßen zu sperren, wenn es nötig ist. Bei uns in der Gegend ist letzthin ein Baum, der auf öffentlichem Grund stand, umgekippt und auf die Straße bzw. genau auf ein vorbei fahrendes Auto gefallen, die Insassen starben und das Auto ist Schrott. Natürlich wird da jetzt die Haftung geprüft, also, ob das (in dem Fall zuständige) Forstamt irgendwelche Sorgfalrspflichten verletzt hat.

 
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